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#1 Fliegen im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 25.09.2009 22:59:37
von guido.g
Hallo zusammen,

ich war heute mit meinen Mini Titan auf einer Wiese fliegen da sprach mich jemand an (Förster oder so) er sagte ich solle das Fliegen einstellen und das Landschaftsschutzgebiet verlassen. Er sagte auch das Fliegen in einem Landschaftsschutzgebiet sei Verboten ist dem wirklich so
Es ist weder ein Wohngebiet noch etwas anderes als Acker und Wiesen in der Nähe, ich dachte es braucht keine besondere Genemigung um mit einen kleinen E-Flieger zu fliegen.
Weiss da jemand Rad ???
ist es Verboten ???

Gruß Guidog

#2 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 25.09.2009 23:07:23
von Lutscher2k7
Ein E-Heli kann doch nur die Umwelt verschmutzen wenn der Lipo auf geht. Ist doch keine Umweltverschmutzung.

#3 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 25.09.2009 23:10:53
von Gerry_
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Grüsse,
Gerry

#4 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 25.09.2009 23:14:45
von Lutscher2k7
Der Chrakter wird ja nicht verändert :D Höchstens gestärkt :oops:

#5 Re: Fliegen im Landschaftsschutzgebiet

Verfasst: 25.09.2009 23:26:48
von frankyfly
meiner meinung nach (bin kein Experte) dürfet es in einem Landschaftsschutzgebiet eigentlich keine besonderen Einschränkungen geben, weil es um den Schutz der Landschaft (in deinem Fall scheinbar eine "Kulturlandschaft") geht und du veränderst ja nicht die Landschaft.
Anders sieht es u.U in Naturschutzgebieten aus.

Im zweifelsfall hilft das BNatSchG (§56 §57)und evtl. eine Anfrage an Zuständiger Stelle (wo nusst du seber mal schauen)