Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

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Tueftler
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#1 Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Tueftler »

Hallo zusammen.
ich hab grad google bemüht, aber noch nichts aussagekräftiges gefunden.
Wir haben vor Kurzem mit ein paar Leuten darüber diskutiert ab wann ein Fahrzeug zulassungspflichtig ist.
Ein paar Spezifikationen des Diskussionsobjektes:
- ca. Schrittgeschwindigkeit
- Gewicht 40kg
- Verbrennungsmotor 2PS

Was muss ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erfüllen um zugelassen werden zu können (eigentlich gehts nur um die nutzung von Feldwegen (landwirtschaftliche Nutzung)) und was wird so eine Einzelabnahme im Fall der Fälle kosten?
Fahrzeuggröße ca. 150x80cm.

Wie gesagt,.. es ging nur um eine sinnfreie Diskussion an einem gemütlichen Männerabend :)
Aber wer mir Infos geben kann, dem bin ich dankbar dafür! :)
Gruß
Daniel
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thrillhouse
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#2 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von thrillhouse »

imho ab 7 km/h
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135erHeli
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#3 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von 135erHeli »

Ab 7 kmh wird ein Führerschein benötigt bis 6 kmh nich und Zulassungspflichtig ist eigentlich jedes KFZ was sich auf im Bereich der STVZO bewegen will.
Und Solange es dein Privatgrund ist benötigt es keine Zulassung.
Abnahmepflichtig ist jedes Fahrzeug was im bereich der STVZO bewegt werden soll.

Eine Einzelabnahme misst sich an der Menge der sachen die abgenommen werden müssten.Kann mitunter schon 1000de kosten.Als beispiel du baust dir eine Auspuffanlage komplett ab krümmer selber.
Dann möchtest diese eintragen,dazu muss der Tüv eine Schallpegelmessung machen und bei Euro 4 Fahrzeugen kontrolieren ob die xxg/km noch stimmen was sich nicht einfach mit einer AU herrausfinden lässt.
Dazu muss noch geprüft werden ob sich eine leistungssteigerung im erlaubten raahmen befindet.

Sowas kostet dann mal auf die schnelle zwichen 2 und 5000€.

Bei einem Selbstgebauten Fahrzeg für die Öffentliche Strasse kähme dann noch einige Prototypen dazu welche in Crashtests geprüft werden müssen.


Also wenn du in der Männerrunde nen Scheich haben soltest würde sowas kein Problem machen :)



Gruss Jens
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Crizz
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#4 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Crizz »

ZUlassungspflicht is ne gute Frage, das kann dir der TÜV beantworten, bei Betrieb im Geltungsbereich der StVZO auf jeden Fall Versicherungspflicht.

Ichglaub Ausnahmen gibt es mit der Zulassungspflicht nur bei Krankenrollstühlen und landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten.
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thrillhouse
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#5 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von thrillhouse »

nicht zu vergessen, selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Meine Schneefräse braucht keine Zulassung und ich werde sie definitiv auf öffentlichem Grund bewegen.

sie hat ca 6 PS, wie schnell sie ist kann ich euch in zwei Wochen sagen.
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check123
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#6 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von check123 »

135erHeli hat geschrieben:Ab 7 kmh wird ein Führerschein benötigt
Führerscheinpflicht ab 25 km/h. (Volljährigkeit vorrausgesetzt)

Gruß
Kai
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135erHeli
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#7 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von 135erHeli »

check123 hat geschrieben:
135erHeli hat geschrieben:Ab 7 kmh wird ein Führerschein benötigt
Führerscheinpflicht ab 25 km/h. (Volljährigkeit vorrausgesetzt)

Gruß
Kai

Falsch sobald ein Fehrzeug schneller als 6 Kmh fährt ist ein Führerschein/Prüfbescheiningung von nöten darunter kannst du ohne Fahren !
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thrillhouse
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#8 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von thrillhouse »

Führerschein <> Prüfbescheiningung


wer will es suchen ?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/


hier wird es diskutiert
http://forum.holderfreunde.de/showtopic ... eadid=2346
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Tueftler
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#9 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Tueftler »

Es ging ja nciht um einen Führerschein, sondern nur ob das Fahrzeug vom TüV abgenommen werden muss und ob eine einfache ABE reicht, oder ob das ein komplizierter Prozess ist der viel Geld kostet.
War ja auch nur eine art... "Stammtischgespräch" :)
Gruß
Daniel
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helihopper

#10 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von helihopper »

Naja,

das Inverkehrbringen von Fahrzeugen aller Art ist sicher irgendwo geregelt. Und in der Regel mit deutlichen Kosten behaftet.

Einfacher ist es ein bereits in Verkehr gebrachtes Fahrzeug zurück zu rüsten um z.B. der Zulassungspflicht zu entgehen.
Also z.B. nen ollen Trabbi um 21 PS via Drosselung zu erleichtern und drei Gänge zu sperren. Das wäre dann eine Abnahme, ob das System zulässig ist und fettich.


Rufe mal bei der Zulassungsstelle wegen der Zulassungsfreiheit und bei TÜV und / oder DEKRA wegen der technischen Voraussetzungen an. Die können da genauere Auskunft geben.


Cu

Harald
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Crizz
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#11 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Crizz »

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis - erhält ein Musterfahrzeug eines Herstellers für eine BAUGLEICHE SERIE
Es gibt ABE´s für Anbeuteile, die besagen, das die Teile an einem Musterfahrzeug geprüft und für die Verwendung an Serienfahrzeugen freigegeben sind.

EBE = Einzel-Betriebserlaubnis - bekommen Fahrzeuge die nicht in Serie produziert werden und Importfahrzeuge ( sog. Einzelabnahme )
Fahrzeuge mit EBE benötigen auch für Sonderanbauteile eine EBE, unabhängig davon ob es sich um ein Importfahrzeug handelt, von dem es in Deutschland ein ABE-geprüftes baugleiches Fahrzeug gibt.

Aber wie Harald schon geschrieben hat : morgen einfach mal deine zuständige Prüfstelle anbimmeln, die paar Stunden machen den Bock net fettt, und du hast Infos aus erster Hand.
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#12 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von FPK »

thrillhouse hat geschrieben:nicht zu vergessen, selbstfahrende Arbeitsmaschine.
Meine Schneefräse braucht keine Zulassung und ich werde sie definitiv auf öffentlichem Grund bewegen.

sie hat ca 6 PS, wie schnell sie ist kann ich euch in zwei Wochen sagen.
Du hast in Erlangen eine Schneefräse gekauft :D? Oder willst die in Pinzberg einsetzen ;)?
- T-Rex 450 SE: Scorpion -8; 14er Ritzel; Jazz; 3xHS65HB; S9650; Gy401; R607FS
- T-Rex 450 CDE mit UH-1C-Rumpf im Bau: 430L; 4xHS56; Gy401; Schulze 8.35
- T-Rex 500: Scorpion 3026-1600; BL60G; 3xS9650; AC-3X; BLS-251; R617FS
- T-Rex 700N: OS 91 SZ-PS; TS: 3*JR8717; Gas: S9254; LTG/LTS-6100; MultiGov Pro; ReactorX; R6008HS
- Hornet X3D; Micron V2; Blade mSR; Piccolo V2
- diverse Simulatoren: lieber Sim statt E
- diverse Flächenflieger
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Magic-Herb
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#13 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!

siehe:

§ 1 StVO Zulassung
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Ist für das Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis erteilt oder besteht keine EG-Typgenehmigung, hat er gleichzeitig die Erteilung der Betriebserlaubnis zu beantragen.
(2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Grüße

Magic-Herb
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#14 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!
Weiter gehts:

§ 3 [1] FZV (Fahrzeugszulassungsverordnung) Notwendigkeit einer Zulassung
(1) 1Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. 2Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. 3Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.folgende Kraftfahrzeugarten:

a)selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c)Leichtkrafträder,

d)zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

e)motorisierte Krankenfahrstühle,

f)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

g)Elektronische Mobilitätshilfe,


2.folgende Arten von Anhängern:

a)Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b)Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

c)fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

d)Arbeitsmaschinen,

e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f)einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

g)Anhänger für Feuerlöschzwecke,

h)land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

i)hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


2Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) ...

Alles klar? :wink:
Grüße

Magic-Herb
helihopper

#15 Re: Ab wann ist ein Fahrzeug zulassungspflichtig?

Beitrag von helihopper »

Magic-Herb hat geschrieben:f)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
Na das ist es doch ;)
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