Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

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chrischan57
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#1 Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von chrischan57 »

Hallo,

kann mir mal jemand sagen wie lange man verpflichtet ist im Geschäft bestellte Ware abzunehmen? Ich warte inzwischen fast 1 1/2 Monate auf etwas, das bis heute nicht geliefert werden konnte, bei anderen Händlern aber problemlos erhältlich wäre.


Gibt es da Regelungen?

Chrischan
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avalon
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#2 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von avalon »

Hmmm, kannst Du nicht generell von Deinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen, also einfach anrufen und absagen?
Gruß
Thomas
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Idefix
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#3 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von Idefix »

Hi

Wenn in D. bestellt, mache ich es meist so.
Erst ein oder zwei mal freundlich anmailen.
Dann anrufen, wenn keine befriedigende Antwort oder nur Ausreden kommen, stornieren und Geld, sofern vorab bezahlt zurück fordern.
Am besten auch sofort eine Frist setzten, bis wann das Geld wieder zurück gebucht sein sollte. In der Regel so 7 bis 14 Tage.
Wenn ich noch kein Geld überwiesen habe, storniere ich einfach per Mail und bestelle wo anders.

Hat bis jetzt noch nie Probleme gegeben.

Gruß Holger
Wer weniger schreibt, hat mehr Zeit zum fliegen
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helihopper

#4 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von helihopper »

Hi,

storniere den Kaufvertrag umgehend und fordere die Vorauszahlung mit Fristsetzung zurück.
Wichtig:
Nicht einfach z.B. binnen 14 Tagen schreiben, sondern ein konkretes Datum setzen z.B. "ich erwarte die vollständige Erstattung der bereits geleisteten Vorauszahlung in Höhe von xxx Euro bis spätestens zum 14.01.2010 auf mein Konto: XYZ, BLZ: XYZ Institut: XYZ Kontoinhaber: Christian XYZ" .
Aus Nachweisgründen unbedingt per Einschreiben, hilfsweise per FAX stornieren. Mails werden zum Glück nicht immer und überall problemlos als Nachweis anerkannt.

Die Angabe eines konkreten Datums ist wichtig, damit der Händler bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins in Verzug kommt und Du gleich massivere rechtliche Schritte mit korrekter Zinsberechnung einleiten kannst.



Cu

Harald
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matrix
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#5 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von matrix »

Schon vorab bezahlt???

Wenn nicht, dann einfach per Mail stornieren und gut iss.
Tippfehler sind Special-Effects
Gruß
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Tueftler
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#6 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von Tueftler »

avalon hat geschrieben:Hmmm, kannst Du nicht generell von Deinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen, also einfach anrufen und absagen?
Geht nicht. Ist gesetzlich nicht so vorgesehen.
Das Rückgaberecht zählt nur beim Fernabsatzgeschäft. Nicht aber wenn du persönlich einen Shop in deinem Auftrag was für dich vor Ort liefern lässt.
Gruß
Daniel
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#7 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von tom550 »

Schriftlich in Verzug setzen, taggenaue Nachfrist setzen, wenn verstrichen nochmal schriftlich stornieren.
Das ist wasserdicht.
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chrischan57
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#8 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von chrischan57 »

Ich glaub das Problem ist das das der einzige Händler am Ort ist und wenn ich dem so richtig auf die Füße trete kann man nur noch im Netz bestellen. Leider nervt sowas tierisch und ist auch nicht wirklich das erste Mal.


Na ich werde mal schauen was ich mache.


Chrischan
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Sundog
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#9 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von Sundog »

helihopper hat geschrieben:Aus Nachweisgründen unbedingt per Einschreiben,
und was soll das einschreiben nachweisen??? der er einen leer brief erhalten hat????
ein einschreiben ist vor gericht nicht den aufpreis dafür wert... der andere brauch nur zu behaupten, das das
einschreiben leer, war, bzw. nur ein weisses blatt papier drin war.....
ein fax ist das sicherer, wenn der sendebericht auch einen teil des schreibens mit druckt....
Gruss
Jan-Malte

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ICE63
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#10 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von ICE63 »

Nein,ein Einschreiben ist mehr Wert als ein Fax !

Gruß Ingo
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DerMitDenZweiLinkenHänden
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#11 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von DerMitDenZweiLinkenHänden »

Hingehen, fragen, ob er einen konkreten Termin nennen kann.
Wenn nicht, dan auf deine Lage hinweisen ("Will fliegen") und dass der Teil anderswo sofort lieferbar sei.

Dann "muss" sich Übereinstimmung ergeben, dass du anderswo kaufst.
Andernfalls ist er zum vergessen.

Kurt
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Sundog
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#12 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von Sundog »

ICE63 hat geschrieben:Nein,ein Einschreiben ist mehr Wert als ein Fax !

Gruß Ingo

das solltest du mal deinen anwalt fragen ;)
Gruss
Jan-Malte

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Schubi
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#13 Re: Ware bestellt, Lieferung erfolgt nicht...

Beitrag von Schubi »

Einschreiben ist schon mehr wert denn es wahrt im Gegensatz zum Fax die Schriftform, was hier aber wurscht wäre.
Die Sache mit dem leeren Einschreiben stimmt zwar theoretisch und ist ein netter Gag für Bücher nach dem Motto "populäre Rechtsirrtümer", in der Praxis würden dann aber sofort 20 Zeugen aus dem Hut gezaubert, die beim Abschicken danebengestanden und auch den Brief gelesen haben :wink:
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