

Mehr dazu unter:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32105/1.html
Darin auch sehr viel zu Quadrocopter, Drohnen und Änderung des Luftrechts. Ich finde ein sehr interessanter Artikel.
Gruß Reiner
Ja nee iss klar , der Staat darf dasZitat:
Wie in Sachsen sei auch in Niedersachsen bisher kein UAV abgestürzt. Im "Falle eines Schadens" hafte die Polizei, eine Versicherung sei nicht abgeschlossen worden.
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32105/1.htmlZitat:
Die Behörde hatte sich mit der Abgrenzung von Micro-Air Vehicles gegenüber der stetig wachsenden Szene von Hobby-Fliegern schwergetan. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, jeden Flug mit einer Kamera als gewerblich und mithin genehmigungspflichtig zu klassifizieren.
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Walter Felling ist die vorliegende Fassung so zu interpretieren, dass der "gesteuerte nicht gewerbliche Einsatz von Quadrokoptern" noch als Modellflug gilt. Die Hobby-Flug-Roboter gelten laut Verordnung nicht als "unbemanntes Luftfahrtgerät", wenn diese "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben" werden. Der Elektroflug mit einem Gewicht bis 5 Kilogramm bleibt also erlaubnisfrei, muss aber 1,5 Kilometer Abstand zu Flugplätzen einhalten.
Na ja, wenns dich be(un)ruhigt: auch die "richtigen" Luftfahrzeuge der Polizei sind nicht im klassischen Sinne versichert.Im "Falle eines Schadens" hafte die Polizei, eine Versicherung sei nicht abgeschlossen worden.
Ja nee iss klar , der Staat darf das
Icebear hat geschrieben:Die haben ja noch nichtmal ihre Autos versichert.
Yep, wollt ich auch grad schreiben - das kommt die günstiger den Schaden selber zu zahlen. Einige Betriebe, die viele Firmenwagen haben, haben auch keine Versicherung, weils die günstiger kommt selbst zu zahlen. Das hatte ich bei nem Betrieb schon 1995 oder so gehört - ist also keine neue Erfindung.helihopper hat geschrieben:Bei der Fahrzeuganzahl lohnt es sich diese nicht zu versichern und sämtliche Schäden selbst zu löhnen.