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#1 Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 16:07:17
von DeWe
Nachdem hier - meines Erachten - viele Wildflieger sind, habe ich einmal eine Frage, welche sich im Grunde von vielen hier, ohne Probleme beantworten lassen dürfte ;) Im Google habe ich trotz Suche nichts brauchbares gefunden

Die Versicherung mit Zusatz II für das "Wildfliegen" setzt ja die Einwilligung des Eigentümers voraus. Nicht zu verwechseln mit einer Aufstiegsgenehmigung (wie z.T. auch hier irrtümlich im Board geschrieben wird: "Hast du eine Aufstiegsgenehmigung......?") : die brauchen wir in D als Wildflieger nicht unbedingt
Wann ist eine Erlaubnis notwendig?

Eine Aufstiegserlaubnis gemäß § 16 LuftVO ist erforderlich,wenn das Modellfluggelände weniger als 1,5 km von einem Flugplatz oder bei Nutzung von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren weniger als 1,5 km von der nächsten Ortsrandlage entfernt ist, oder wenn Flugmodelle jeglicher Art mit Abluggewichten von über 5 kg geflogen werden. Auch ist eine Aufstiegerlaubnis notwendig, wenn Flugmodelle auf Flugplätzen betrieben oder wenn Flugmodelle mit Raketenantrieb eingesetzt werden, deren, Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.

Quelle : http://dmfv.aero/files/DMFV_Hinweis_fuer_Erteilung.pdf
Also bleibt es bei der Erlaubnis, bzw. beim Verbot des Eingentümers. Solange nichts passiert, ist ja alles gut, wenn jedoch mal ein Schadensfall eintreten sollte, wird vermutlich eine Schriftliche Bestätigung von der Versicherung verlangt.
Wie handhabt ihr das? Erst mal fliegen, wenn der Landwirt kommt, mal nebenbei fragen? Erst wenn es gerumst hat, schauen, daß man etwas Schriftliches an die Hand bekommt?


Somit komme ich zu meiner Frage:
Hat jemand eine Idee, wie so ein Schreiben am Besten auszusehen hat? Ich denke, es ist ein entspannteres Fragen um eine kurze Unterschrift zu bekommen, als wenn erst etwas passiert ist. Zumal man den Eigentümer ja auch erklären (oder auch schriftlich niderlegen) kann, dass mit erst seiner Unterschrift die Versicherung im Falle wenn auch bezahlt.

#2 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 17:21:22
von helihopper
Grundsätlzich besteht für jeden Vertrag (wichtige Ausnahme: Grundstückskaufverträge) Formfreiheit.

Wenn Du also ne Absprache mit dem Eigentümer hast, dann ist alles im Lot.

Hilfreich wäre es z.B., wenn man den Eigentümer bittet für den Fall, dass die Polizei mal nachfragt, kurz schriftlich zu bestätigen, dass er erlaubt hat das Grundstück am XY Weg für Modellflug zu nutzen.

Also z.B.

Ich habe nichts dagegen, dass Herr XY auf meinem Grundstück VW seinem Hobby Modellflug nachgeht. Herr XY muss allerdings eine entsprechende Versicherung nachweisen.
Das eingeräumte Nutzungsrecht gilt nur für Herrn XY und ist nicht übertragbar oder auf dritte Personen ohne ausdrückliche (auch mündliche) Genehmigung erweiterbar. Für Schäden haftet Herr XY in vollem Umfang. Diese Genehmigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.

Ohne schriftliche Genehmigung kann man nach ner kleinen Weile allerdings auch von dem Vorliegen einer Genehmigung ausgehen. Dies könnte dann aber eher ein Fall für Gerichte werden, wenn sich der Eigentümer plötzlich nicht mehr daran erinnert (Stichwort: koncludentes Handeln, Gewohnheitsrecht).



Cu

Harald

#3 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 17:44:02
von EOS 7
Hier ein Muster Pachtvertrag Seiten 6-7 im PDF: http://dmfv.aero/files/DMFV_Hinweis_fuer_Erteilung.pdf

#4 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 17:50:21
von helihopper
Dieter

Liest Du die Fragen auch, oder blubberst Du einfach drauf los?

Was die gelegendliche Nutzung mit Pacht zu tun hat entzieht sich meiner Kenntnis.


Cu

Harald

#5 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 18:03:35
von frankyfly
Ich habe bei den Grundstücken auf denen ich fliege auch nur eine mündliche Erlaubnis (mit der Einschränkung das ich nur im Notfall im Hohen Gras/Frucht herumlaufe)

Zum Thema "Wenn was passiert"

Ich denke das eine (betreten eines Grundstück >> Landfriedensbruch) sollte im Schadensfall mit dem anderen (Zahlungsverpflichtung der Haftpflicht) nichts zu tun haben, solange der Schaden nicht auf das unberechtigte Betreten zurückzuführen ist. (aber wie man weiß, Versicherungen versuchen es erst ein mal so zu regeln das sie Nicht zahlen müssen...)

#6 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 18:16:46
von EOS 7
helihopper hat geschrieben:Dieter

Liest Du die Fragen auch, oder blubberst Du einfach drauf los?

Harald
Moderatoren und Administratoren...

Ja ne ist klar....




schau den Titel an, und warum soll es falsch sein, wenn man schon auf Gelände anderer "rumfliegt" das so schriftich zu vereinbaren? Dann gibts 100% keine Probleme mit Eigentümer.

#7 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 18:24:41
von helihopper
Sorry Dieter,

Pacht (Fruchtziehung) und Nutzungsgenehmigung (Mitbenutzung für bestimmten Zweck) sind zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe ;)


Cu

Harald

#8 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 18:26:42
von helihopper
1dfh hat geschrieben: Ja ne ist klar....
Bildzeitungsniveau eben.
Du hast die Nummer doch initiiert und bist stolz drauf ;)


Cu

Harald

#9 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 21:02:22
von tracer
1dfh hat geschrieben:Moderatoren und Administratoren...
Habe ich was verpasst?

Moderatoren gab es hier noch nie! Und sein Job als Admin hat Harald schon vor geraumer Zeit niedergelegt.

Zum Thema: Ich denke, eine mündliche Zusage reicht, der Versicherung sollte das egal sein.

#10 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 21:27:52
von Tieftaucher
Langsam bin ich doch froh meine Modellversicherung innerhalb der Privathaftpflicht beim Gerling gemacht zu haben. Als gelernter Versicherungskaufmann habe ich die Bedingungen genauestens gelesen und habe KEINERLEI Einschränkungen bis 5Kg. Ich fliege einfach wo ich will und es sicher ist. Allerdings wird die meist nicht bei Veranstaltungen anerkannt.

ANDI

#11 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 21:37:01
von Ladidadi
Die Einschränkungen sind nicht von der Versicherung sondern sind in der LuftVO festgelegt.

#12 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 22:03:40
von Tieftaucher
Solange die Versicherung im Fall des Falles zahlt ohne sich wegen Obligenheitsverletzung heraus zu winden ...

Andi

#13 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 23:04:08
von EOS 7
tracer hat geschrieben:
1dfh hat geschrieben:Moderatoren und Administratoren...
Habe ich was verpasst?

Moderatoren gab es hier noch nie! Und sein Job als Admin hat Harald schon vor geraumer Zeit niedergelegt.
Du kannst keine Moderatoren und Administratoren zur deinen ignorierten Mitgliedern hinzufügen. :D

#14 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 23:06:59
von tracer
1dfh hat geschrieben:Du kannst keine Moderatoren und Administratoren zur deinen ignorierten Mitgliedern hinzufügen. :D
Dann hat Harald irgendwo noch administrative Rechte, evtl. durch die Foto Sache oder so.

Hilft dem Thread aber nicht weiter.

#15 Re: Erlaubnis des Eigentümers : Muster? Wie sollte es aussehen

Verfasst: 17.06.2010 23:10:38
von EOS 7
Und mir leider auch nicht.