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#1 Luftrecht - Verwirrung macht sich breit!

Verfasst: 19.06.2010 17:40:41
von cscs
Hallo Alle,
wie genau beschaeftigt ihr euch eigentlich, wenn's um Wildfliegen geht, mit dem Luftrecht?
Ich z.b. bin mir da nicht so ganz im Klaren, wie die Lage hier bei mir hier im Koelner Norden ist. Ich habe mehrer Quellen
angeschauft, vielleicht kann jemand von euch meine Interpraetation bestaetigen!


Angenommen ich moechte einen Heli im Koelner Norden hier beim gruenen Pfeil starten:
ssh1.jpg
ssh1.jpg (133.34 KiB) 443 mal betrachtet
http://maps.google.de/maps?f=q&source=s ... 23303&z=16

(uebrigens, das hier soll kein Thread zur Schwimmfaehigkeit von Fluggeraet werden!!! :P )


Ein Blick auf die ICAO Karte bei der DFS offenbart folgendes:
ssh2.jpg
ssh2.jpg (469.86 KiB) 443 mal betrachtet
http://www.vfr-bulletin.de/web20/index.htm#

Hier erkenne ich, dass ich an der besagten Stelle (bischen suedwestlich vom schwarzen Pfeil) ausserhalb des verbotenen D-Luftraums bin und mich im C-Raum FL 100/2500 befinde. Ich verstehe das so, dass ich unterhalb von 2500ft fliegen darf. Ist das richtig?
Unklar ist mir die Bedeutung des ca. 15cm grossen rosa-gefaerbten Kreises, in dessen Mitte ungefaehr das Wort 'Koeln' steht (den Rand vom Kreis kann man oben rechts bei Solingen gut sehen).


Jetzt schau ich mir mal die google-maps luftraeume an, die man unter http://www.skyfool.de/luftraeume/ herunterladen kann.
ssh3.jpg
ssh3.jpg (286.43 KiB) 443 mal betrachtet
Quer durch das Bild verlaeuft die D-Luftraum Grenze denke ich. Was mich wundert ist dies: Ein Klick rechts der Grenze zeigt Luftraum Klasse C, links der Grenze 'Wave Window', und nicht, wie die ICAO Karte, D und C... Aber auch hier wuerde ich sagen, dass ich unterhalb von 2500ft (762m) fliegen darf.

Stimmt das so! Mach ich mir zu viele Gedanken? :roll:

Schoenen Gruesse,
Chris

#2 Re: Luftrecht - Verwirrung macht sich breit!

Verfasst: 19.06.2010 17:57:56
von Loisl
Ohne die Details durchgelesen zu haben: vielleicht hift dir das weiter. Oder der direkte Blick ins Luftrecht.

#3 Re: Luftrecht - Verwirrung macht sich breit!

Verfasst: 19.06.2010 23:22:09
von cscs
Loisl hat geschrieben:Ohne die Details durchgelesen zu haben: vielleicht hift dir das weiter. Oder der direkte Blick ins Luftrecht.
diese seite war bereits teil meiner recherche!
:wink:

#4 Re: Luftrecht - Verwirrung macht sich breit!

Verfasst: 20.06.2010 10:13:50
von chris.jan
Ich meine Du solltest dort fliegen dürfen.
Es gibt dort keine 0m-Luftkontrollzone (mit Aufstiegsgenehmigung erforderlich ab 0Meter).
Dann fliegst Du schätzungsweise keinen Verbrenner - das wären dann zusätzliche Auflagen.

Problematisch bleibt die Versicherungsfrage - demnach brauchst Du die Genehmigung des Eigentümers damit die Versicherung auch wirklich haftet. So hab ich das nämlich immer verstanden.

Und hoffentlich ist das kein Wasserschutzgebiet, Vogelschutzgebiet oder ähnliches. Wird dann wohlmöglich noch komplizierter.

Letztlich ist Wildfliegen immer ein Problem :| Glück für alle, die soweit draußen in der Pampa wohnen,
daß sich dort ewig viel Platz haben.

In der Praxis siehts dann dagegen so aus, daß 99% der Leute einfach fliegen und sich niemand beschwert.