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#1 DMFV / Zusatzversicherung III Hallenfliegen

Verfasst: 20.06.2010 09:56:55
von Blindstromheizung
Hallo,
seit gestern ist mein TRex 450 nun soweit dass ich das erste mal abheben könnte. Großen Dank gilt dem User fatalerror der mich gestern sehr nett unterstützt hat.
Leider ist das Wetter hier im Kreis Göppingen nicht so dass man freiwillig nach draußen geht. Ich kenne den Hausmeister einer Sporthalle und wollte dort den ersten Schwebeversuch wagen. Da windstill und trocken :-)

Ist das Fliegen in einer Halle beim DMFV mit Zusatzversicherung III versichert?
Da ich sowieso noch auf der Suche nach der richtigen Versicherung bin, ich habe gelesen (irgendwo in den tiefen des Netzes) dass bei der DMFV keine Verbrenner Wildgeflogen werden dürfen. Gut so weit ist es ja auch noch nicht aber ich möchte nicht in einem Jahr die Versicherung wechseln müssen - wer weiß was noch alles kommt ;-)

Danke
Stephan

#2 Re: DMFV / Zusatzversicherung III Hallenfliegen

Verfasst: 20.06.2010 10:19:59
von TREX65
Muss es DMFV sein?? Schau mal bei der DMO rein http://www.deutsche-modellsport-organis ... Frame.html Im Beitrag ist alles abgedeckt, auch Wildfliegen und Boote, Autos bla bla bla....
Blindstromheizung hat geschrieben:Ist das Fliegen in einer Halle beim DMFV mit Zusatzversicherung III versichert?
Sischer doch :wink:

#3 Re: DMFV / Zusatzversicherung III Hallenfliegen

Verfasst: 20.06.2010 11:35:03
von Juergen110
Moin Stephan,
Blindstromheizung hat geschrieben:.....ich habe gelesen (irgendwo in den tiefen des Netzes) dass bei der DMFV keine Verbrenner Wildgeflogen werden dürfen.
Das stimmt so erst einmal nicht.
Das ganze ist abhängig vom Modellgewicht.
Unterschieden wird zuerst in den "Erlaubnisfreien" und den "Erlaubnispflichtigen" Modellflug. Und der unterscheidet sich im Abfluggewicht, und nicht nach der Antriebsart.
Erlaubnisfrei = bis 5 Kg
Erlaubnispflichtig = größer 5 Kg
Wobei sich Verbrenner auch unter 5 Kg dahingehend unterscheiden, das sie nicht "wild" in einer Distanz unter 1,5 Km zu Wohngebieten geflogen werden dürfen. Und die Definition "Wohngebiet" ist auch noch unklar....Kann auch ein einzelnes Häuschen sein :roll:
Blindstromheizung hat geschrieben:Ich kenne den Hausmeister einer Sporthalle und wollte dort den ersten Schwebeversuch wagen.
Was die Sache noch einfacher macht :wink:
Beim Hallenfliegen unterliegst du NICHT dem Luftverkehsgesetz oder der Luftverkehrsordnung, da du dich nicht im öffentlichen Luftraum bewegst.
Hier ist also GAR KEINE Versicherung vorgeschrieben :!:

Trotzdem rate ich dringend zum Abschluss einer solchen !!!!! Aber rechtlich gibt es keine Basis dafür, das sie vorhanden sein MUSS.


Ich selber bin beim DMFV (Zusatz 4) und fühle mich da gut aufgehoben. Aber wie Michael oben schrieb, ist auch der DMO eine gute Option.

#4 Re: DMFV / Zusatzversicherung III Hallenfliegen

Verfasst: 20.06.2010 18:56:18
von tracer
Sehr schöner Beitrag, Jürgen, so was fehlt eigentlich noch im Wiki.

Jürgen110 hat geschrieben:Erlaubnispflichtig = größer 5 Kg
Ergänzend, wenn auch für die Meisten von uns eher von akademischem Interesse: Bei 25 Kg gibt es wieder eine Grenze, da drüber gelten noch mehr Regeln.

Diese Modelle brauchen eine Einzelabnahme (siehe z.B. die ganzen Dokus mit Peter Michel), und der Platz die entsprechende Zulassung.

Nicht jeder Modellflugplatz hat "automatisch" auch eine Aufstiegsgenehmigung, da bleibt dann immer das 5 Kg Limit.

#5 Re: DMFV / Zusatzversicherung III Hallenfliegen

Verfasst: 20.06.2010 20:22:29
von helihopper
Bei uns 20 Kilo ;)

Stichwort: Einzelaufstiegsgenehmigung


Cu

Harald