WLAN CAM auf MAC ?

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Plextor
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#1 WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von Plextor »

Hi

Ich habe mal ein kleines Problem . Ich habe einen netten Nachbarn der bei uns in der Strasse die Autos beschädigt , aber nicht nur das gestern ist er mit Absicht 2 x in das Auto meines Kumpels gefahren. Ich suche nur eine " preiswerte " Lösung um etwas aufzuzeichen. Wenn ich eine WLAN Cam kaufe kann man mit der auch aufnehmen und das auch auf dem MAC ?
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135erHeli
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#2 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von 135erHeli »

klar kannste das ;) Photo Booth.
Rein Rechtlich darfste das aber nich :)
Gruss Jens

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Plextor
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#3 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von Plextor »

das ist mir sowas von scheis egal ! habe keine Bock mir das Auto kaputt machen zu lassen , gestern ist der alte mit Absicht 2 x beim Kumpel hinten drauf gefahren ! Idioten gibt es . Wenn ihm was nicht passt dann nimmt er den Schlüssel und Ratsch
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tracer
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#4 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von tracer »

Plextor hat geschrieben:das ist mir sowas von scheis egal
Das mag so sein, hat aber vor Gericht keinen Bestand.

Also, entweder Privatdetektiv den Auftrag geben (Kosten müsstest Du IMHO vom Täter ersetzt bekommen).

Oder halt durch ein "persönliches Gespräch" klären. Aber die Aufnahmen dürfen IMHO vor Gericht nicht verwertet werden.
Plextor
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#5 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von Plextor »

ne ich weiss dann was los st , mehr kann ich eh nicht machen . Persönliches Gespräch geht nicht , da ein verbitterter alter Mann
Digger

#6 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von Digger »

Isser mit dem Auto reingefahren? Dann Anzeige, Schäden sind gut zu erkennen und die Ursache lässt sich gut nachvollziehen.

Vids kannste vergessen, dann bist du noch "böser" als der Unfallverursacher.
Plextor
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#7 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von Plextor »

Anzeige schon gemacht , er ist einmal rein , hat zurückgesetzt und dann nochmal rein , wir standen gerade am Fenster
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tracer
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#8 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von tracer »

Plextor hat geschrieben: Persönliches Gespräch geht nicht , da ein verbitterter alter Mann
Na, dann ist er doch auch kein ernsthafter Gegner?
Da sollte doch eine ordentliche Ansage, dass bei ihm was schief läuft, reichen?
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mic1209
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#9 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von mic1209 »

Die Kamera soll doch das Grundstück filmen, das da zufällig die Parkplätze der
Autos mit drauf sind, ist doch reiner Zufall. :roll:
Gruß
Michael

Wenn du aufgibst, wirst du nicht erfahren, ob es das nicht doch wert gewesen wäre. (Damaris Wiesner)

Einige Freunde sind wie 1-Cent Münzen. Sie haben zwei Gesichter und sind ziemlich wertlos.
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FPK
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#10 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von FPK »

Plextor hat geschrieben:ne ich weiss dann was los st , mehr kann ich eh nicht machen . Persönliches Gespräch geht nicht , da ein verbitterter alter Mann
Zwei Zeugen und ein Schaden am Auto erkennbar? Wie will er sich da noch rausreden?
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#11 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von tracer »

mic1209 hat geschrieben:Autos mit drauf sind, ist doch reiner Zufall.
Nein ist es nicht.
War im letzten oder vorletztem Linux Magazin erst in der "Rechts-Rubrik".
Das wollte jemand den Eingang seines Büros per Cam aufnehmen, darf er aber nicht, weil auch andere Personen drauf zu sehen wären, die nichts mit seinem Büro zu tun haben.
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135erHeli
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#12 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von 135erHeli »

mic1209 hat geschrieben:Die Kamera soll doch das Grundstück filmen, das da zufällig die Parkplätze der
Autos mit drauf sind, ist doch reiner Zufall. :roll:
Leider kein Grundstück sondern Öffentliches Strassenland.
Gruss Jens

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kingoftf
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#13 Re: WLAN CAM auf MAC ?

Beitrag von kingoftf »

Da gibt es einige Urteile, dass solche Aufnahmen vor Gericht keinerlei Relevanz haben, erst vor kurzem ein Geschäftsinhaber, vor dessen Geschäft immer Fahrräder geklaut worden sind, montiert eine Cam, die hochauflösend den nächsten Diebstahl aufzeichnete, das wurde vor Gericht nicht akzeptiert.

Siehe auch hier:



Der Bundesgerichtshof hat bereits früher entschieden, dass die Herstellung von Bildnissen einer Person, insbesondere die Filmaufzeichnung mittels einer Videokamera, auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen, etwa auf einem öffentlichen Weg, einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen kann, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht, wobei die Frage, ob ein derartiger rechtswidriger Eingriff anzunehmen ist, nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer die (verfassungs-)rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung beantwortet werden kann1. Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen2. Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen3 von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die ... eck-317992
Sonnige Grüße aus Teneriffa
Michael
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