Frage zu Autobahn Blitzer

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don-omar
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#1 Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von don-omar »

Hallo,

wenn man als deutscher in Österreich von hinten geblitzt wird, ist das in Deutschland überhaupt gültig ??
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Crizz
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#2 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Crizz »

Als Halter bist du für das Fahrzeug verantwortlich, ob du gefahren bist spielt dafür keine Rolle - ist das selbe in grün wenn du vorne geblitzt und nicht identifiziert werden kannst, im Zweifel haftet der Halter. Da sind die schnell bei der Sache. LAssen sich doch nix entgehen.
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Schubi
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#3 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Schubi »

Also in Deutschland muß man Dir schon nachweisen, daß Du gefahren bist.
Ich kenne jetzt die Rechtslage in Österreich nicht, aber daß man da seine Unschuld beweisen muß statt umgekehrt glaub ich irgendwie nicht.
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Crizz
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#4 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Crizz »

Nein, muß man dir nicht. Wenn du den Fahrer nicht benennst und angibst selber nicht gefahren zu sein bekommst du trotzdem das Bußgeld und die Punkte. Eine Unschuldsvermutung oder dergleiche gibt es dabei nicht, als Halter bist du echt der Arsch bei so ner Sache. Denn es ist so : als Halter bist du dafür verantwortlich was mit dem Ding angestellt wird. Ob Falschparken, rote Ampel, zu Hohe Geschwindigkeit..... Einzige Ausnahme : du kannst belegen das das Fahrzeug gestohlen wurde.

Oder glaubst du allen ernstes, Motorradfahrer mit schwarzem Visier hätten dadurch nen Freibrief ? ;)
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Tueftler
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#5 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Tueftler »

Crizz hat geschrieben:Oder glaubst du allen ernstes, Motorradfahrer mit schwarzem Visier hätten dadurch nen Freibrief ? ;)
Jap, haben sie! :lol:
Woran willst du von vorne ein Motorrad/Fahrer/Halter ausmachen, wenn nicht am Gesicht? Haben doch da kein Nummernschild ;)
Und wenn von hinten geblitzt wird, spielt die Farbe vom Visier keine Rolle ;)
Aber zur Ursprungsfrage:
don-omar hat geschrieben:wenn man als deutscher in Österreich von hinten geblitzt wird, ist das in Deutschland überhaupt gültig ??
Mir ist ein Fall bekannt wo jemand aus dem Bekanntenkreis nen Brief nach Hause bekommen hat mit der Bitte um überweisung. Und scheinbar waren die da mit ziemlich Nachdruck drann...

In Deutschland ist es doch auch so. Wer sich als Gast was zu schulden kommen lässt, muss direkt vor Ort bezahlen.
Gruß
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Crizz
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#6 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Crizz »

Dani, es ging mir dabei um was anderes : es wird in D nämlich mitunter auf Autobahnen gerade wegen sowas von vorne UND hinten eine Aufnahme gemacht - und dann wird der Halter des Bikes herangezogen, egal ob er gefahren ist oder nicht. Gleiche Geschichte. Deshalb ist es unerheblich, frag mal nen Fachanwalt, die Möglichkeit da rauszukommen wird nicht so prall sein.
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tom550
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#7 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von tom550 »

In Deutschland wird in der Tat eingestellt wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist, definitiv.
Wenn die also tatsächlich kein Bild von Deiner Visage haben kommst Du da raus wenn du kaltblütig bist,
eigene mehrfache Erfahrung.
Bei unseren Freunden im Süden ist das in der Tat anders, dort wird ohne wenn und aber der Halter verknackt
wenn er nicht sagt wer gefahren ist, auch Verwandte ersten Grades müssen benannt werden.
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Crizz
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#8 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von Crizz »

Hast recht, nehme meine obigen Äußerungen zurück - hab eben das hier dazu gefunden :
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... ftung.html

Allerdings kann dem Halter in solchen Fällen ein Fahrtenbuch aufgebrummt werden wenn es zu Wiederholungsfällen kommt - und dann ist der Fahrer ermittelbar. Wie es aussieht wenn der Fahrer sich weigert eines zu führen kann ich nicht sagen - da hab ich auf die Schnelle nix zu gefunden.
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#9 Re: Frage zu Autobahn Blitzer

Beitrag von tom550 »

Crizz hat geschrieben:kann dem Halter in solchen Fällen ein Fahrtenbuch aufgebrummt werden
hehe, das hatte ich auch schon, ist aber erst mal auf 6 Monate begrenzt.
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