Bin noch zwei Antworten schuldig, dann halt ich mich raus
tracer hat geschrieben:Ist sie Muslime?
Kann ich nicht genau sagen. Wenn Muslime, dann eine sehr offene, sie trug keine Kopftücher oder Schleier.
Ohne jetzt den Wahrheitsgehalt deiner Aussage zu kennen, aber das ist mit Sicherheit nur die halbe Wahrheit. Hätte es konkrete Hinweise gegeben, denen man hätte nachgehen können, wäre man denen auch nachgegangen. Das Strafrecht sieht hier eine Reihe von Maßnahmen vor.
Es genügt nur eben nicht, auf die Polizei zu laufen und eine Behauptung aufzustellen. Was hätten denn die Behörden denn deiner Meinung nach tun sollen? Den Mann vorsorglich erschießen aufgrund der Behauptung der Frau? Es braucht einen Anfangsverdacht, der mit Belegen untermauert sein muß, andernfalls wären die Gefängnisse voll von Leuten, denen missgünstige Nachbarn/Familienangehörige/Kollegen/... etwas an den Kopf werfen. Das ist ein rechtsstaatliches Grundprinzip. Und wenn es in dem geschilderten Fall Fehler der Behörden gegeben hat, muss man denen nachgehen und Konsequenzen daraus ziehe
Jupps, es war die kurze Variante, Du willst also nix als der Wahrheit (gemäss Bruce) ?
Es gab massive Drohungen von seiner Seite, teilweise mit SMS (belegbar). Viele jedoch waren verbal und somit nur als Aussage (Behauptungen) der Frau belegbar. In der Schweiz hat sie dann die Möglichkeit eine
Anzeige wegen Drohung zu tätigen (Strafrecht). Momentane Bearbeitungszeit bis sowas vor Gericht kommt, ca. 2 Jahre. Dann bekommt er im besten Fall eine Busse. Die andere Schiene läuft über das Zivilgericht. Das
Zivilgericht entschied dazumals, dass sich der Ex-Mann nur noch bis 150 Meter der Frau nähern durfte. Dies unterschritt er einmal, wurde von der Polizei mitgenommen, kontrolliert und Protokolliert (gibt irgendwann wieder eine Busse). Die Frau zog mit ihren 3 Kindern in der Schweiz von einem Ort zum anderen, sie wurde immer wieder durch ihn gefunden. Eine andere Identität bekommt man in der Schweiz nicht, Personenschutz gibt es auch nicht, da sieht der Staat bei uns gar nichts vor. Vor allem nicht bei einer "Drohung". Nach mehreren Jahren umziehen, dachte sie sich, dass sie eh umgebracht wird. So zog sie wieder nach Hause und
wartete bis es soweit war.
Fehler der Behörden gab es keine, denn sie hatten gar keine Möglichkeit (rechtliche Voraussetzungen) mehr zu tun. Ebenso kann man konkreten Hinweisen aufgrund des Datenschutzes nur indirekt nachgehen.
Die schweizer Behörden dürften sich ja z.B. nicht mal im Internet als "Kind" darstellen um Pädos zu überführen. Dies ist ja dem potenziellen Täter gegenüber nicht fair.