DMFV

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Matthias23
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#46 Re: DMFV

Beitrag von Matthias23 »

frankyfly hat geschrieben:nun, Gegenfrage: Wer erteilt Aufstiegsgenehmigungen? Irgendwelche Hausbesitzer? ich denke nicht.
Aus §16 LuftVO

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(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.
[...]

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(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.

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frankyfly
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#47 Re: DMFV

Beitrag von frankyfly »

Unter 5Kg brauchst Du keine Aufstiegsgenehmigung.
das ist, wen ich richtig informiert bin, so nicht ganz richtig!

soweit ich weiß muss man sich als hobby- Modellpilot unter den bekannten Bedingungen (unter 5kg und Verbrenner besagte 1,5kn zur nächsten Ansiedlung, ...) keine einholen, weil diese "pauschal" erteilt wurde. Diese Gilt aber ausschließlich für die oben genannten Bedingungen, will man von diesen Abweichen und z.B mit V-Modellen näher an Ansiedlungen fliegen, schwerere Modelle oder gewerblich fliegen muss man sich eine eigene Aufstiegserlaubnis besorgen.
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tracer
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#48 Re: DMFV

Beitrag von tracer »

Matthias23 hat geschrieben:Ich fürchte das ist ein Trugschluss, s. §16 LuftVO. Aber nicht ganz so gefährlich wie meiner gestern
Wir sind hier in Deutschland :-)
Eine Aufstiegserlaubnis ist keine Aufstiegsgenehmigung.

Google mal mal Wertsäcken und ... ach, egal, hier: http://www.cornblogs.de/dummfug/?p=351
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#49 Re: DMFV

Beitrag von tracer »

frankyfly hat geschrieben: will man von diesen Abweichen
Eben :-)
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Matthias23
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#50 Re: DMFV

Beitrag von Matthias23 »

tracer hat geschrieben:
Matthias23 hat geschrieben:Ich fürchte das ist ein Trugschluss, s. §16 LuftVO. Aber nicht ganz so gefährlich wie meiner gestern
Wir sind hier in Deutschland :-)
Eine Aufstiegserlaubnis ist keine Aufstiegsgenehmigung.
OK, kann sein, dafür bin ich nicht bewandert genug. Ich hatte tatsächlich kurz darüber nachgedacht.

So oder so benötigt man offenbar eine wie auch immer geartete Erlaubnis von der "örtlichen zuständigen Behörde" um mit einem Flugmodell "mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten" zu fliegen.

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#51 Re: DMFV

Beitrag von tracer »

Matthias23 hat geschrieben: von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten
Das ist der Punkt.
Ausser Du hast ne Aufstiegsgenehmigung.
Dann ist das hinfällig.
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echo.zulu
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#52 Re: DMFV

Beitrag von echo.zulu »

Grundsätzlich verwechselt ihr hier ein paar Dinge.

Die Versicherungspflicht besteht laut Luftverkehrsgesetz. Das haben wir ja inzwischen geklärt. Die Versicherung hat überhaupt nichts mit einer Aufstiegsgenehmigung zu tun. Die LuftVO §16 regelt die Bedingungen, zu denen man frei fliegen darf, bzw. eine Aufstiegsgenehmigung vorher beantragen muss. Der ganze Umstand hat aber zunächst einmal nichts mit der Versicherung oder einer Versicherungspflicht zu tun. Im Falle eines Falles ist die Haftpflichtversicherung zunächst einmal zahlungspflichtig. Also zahlen wird sie auf jeden Fall. Was aber natürlich passieren kann und wird ist die Prüfung, ob der Versicherungsnehmer gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man unter 1500m Abstand von Wohnsiedlungen mit einem Verbrenner egal welchen Gewichts, oder mit einem beliebigen Modell über 5kg Abfluggewicht fliegt. Folglich wird die Versicherung den Versicherungsnehmer hinterher in Regress nehmen. Man muss also in so einem Fall die beteiligten Personen betrachten. Der Geschädigte wird in jedem Fall seinen Schaden ersetzt bekommen, aber es kann passieren, dass der Versicherungsnehmer hinterher zur Kasse gebeten wird. Weiterhin kann es natürlich auch noch zu einem Bußgeldverfahren kommen, wenn der Versicherungsnehmer gegen geltende Gesetze verstoßen hat.

Gerade beim Wildfliegen sollte man sehr sorgfältig den Flugraum auswählen. Es reicht nicht aus die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zu haben, wenn man z.B. über öffentlichen Plätzen (z.B. Sportplatz) oder Straßen fliegt. Hier besteht eine potentielle Gefahr für Passanten. Auch die häufig ausgeübte Praxis von einem Feldweg zu starten kann Probleme bereiten, denn das entweder öffentlicher Straßenverkehrsraum sein, wo man sowieso nicht fliegen darf, oder auch einen entsprechenden Eigentümer haben. Hier kann es nachträglich zu den beschriebenen Folgen kommen. Außerdem ist ein Abstand von 1500m zu jedem Flugplatz einzuhalten und man muss kontrollieren, ob der genutzte Luftraum nicht zu einer Kontrollzone gehört. Hier ist Flugbetrieb nur mit Abstimmung des zuständigen Towers erlaubt. Dazu gibt es bei der DFS entsprechende ICAO-Karten, die die Lufträume entsprechend kennzeichnen.
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#53 Re: DMFV

Beitrag von echo.zulu »

Dann noch einmal zu den verschiedenen Versicherungen:
Soweit mir bekannt ist, werden in Deutschland Lufthaftpflichtversicherungen ausschließlich vom Gerling Konzern vergeben. Eine beliebige Versicherungsagentur (Allianz, Axa, DMO, DMFV, ...) werden nur als Makler tätig. Man schließt also den Vertrag im Grunde mit dem Gerling Konzern. Welche Konditionen dann hinterher dabei herauskommen ist vom jeweiligen Makler abhängig. Unser Verein ist beispielsweise auch über die Axa versichert. Wir zahlen pro Mitglied irgendwas um die 38€ und sind weltweit bis auf die USA auch auf Wildfliegerplätzen versichert. Die Bedingungen entsprechen im Großen und Ganzen ungefähr der DMFV Versicherung mit Zusatzversicherung Form II.
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