Grunderwerbsteuer - wann fällig?

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Heling
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#1 Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

Moin, ich habe mal wieder eine Nicht-Heli-Frage. :wink:

Wann wird beim Grundstückskauf die Grunderwerbsteuer festgelegt? Von welchem Vorgang hängt das ab? Kaufvertragsunterzeichnung, Bezahlung des Kaufpreises oder was sonst? Ich habe da gerade etwas geforscht, aber noch keine richtige Antwort dazu gefunden.

Hintergrund: in S-H soll die Steuer nächstes Jahr erhöht werden ...
Viele Grüße
Tilo

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Walter01
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#2 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Walter01 »

Kaufst du ein Grundstück und baust drauf, zahlst du nur für das Grundstück. Kaufst du allerdings ein Haus, so wird die Steuer auf den Kaufpreis fällig. Also Grundstück plus Gebäude.

Ist eigentlich totaler Schwachsinn, aber Gesetz.


mfg
Michael
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Heling
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#3 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

Danke für die Antwort, aber leider geht das an meiner Frage total vorbei.

Ich wollte nicht wissen, wofür die Grundsteuer erhoben wird, sondern wann ihre Höhe festgelegt wird. :idea:
Viele Grüße
Tilo

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Crizz
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#4 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Crizz »

In der Regel zum Zeitpunkt des rechtsgültigen Erwerbs, d.h. mit deiner Eintragung als besitzer des Grundstückes. Genaues kann dir da das jeweilige Steueramt der Stadt / Gemeinde sagen, du kannst auch mal im Grunderwerbssteuergesetz nachsehen ( das gibt es tatsächlich ).
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Husi
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#5 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Husi »

Moin Michael,

wenn du ein Grundstück (mit oder ohne Haus drauf) kaufst, soll es ja auch im Grundbuch eingetragen werden. Das passiert erst dann, wenn das zuständige Finanzamt sein Ok dazu gibt. Das geben die dann, wenn die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. Der Kauf, wird ja von einem Notar abgewickelt und in der Regel gibt man ihm die nötigen Vollmachten um alle nötigen Dinge in deinem Interesse zu regeln. Dazu gehört auch die entsprechenden Behörden etc. anzuschreiben.
Die Grunderwerbssteuer wird einige Wochen nach Zahlung des Kaufpreises fällig. Du bekommst dann vom Finanzamt eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Reicht dir das soweit?
Viele Grüße
Mirko
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helihopper

#6 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von helihopper »

Der im Kaufvertrag genannte Übergang von Nutzen und Lasten ist der Zeitpunkt mit dem ein Erwerbsvorgang abgeschlossen ist. Quatsch siehe unten. Es kommt nur auf den Kaufvertrag an.

Nach Vorliegen des notariellen Kaufvertrages beim Finanzamt erlässt das FA den Grunderwerbsteuerbescheid und die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides (drei Tage nach Aufgabe zur Post) fällig (§ 15 Grunderwerbsteuergesetz).

Man kann die Fäligkeit auf Antrag nach hinten setzen lassen.

@Walter01
Walter01 hat geschrieben:Kaufst du ein Grundstück und baust drauf, zahlst du nur für das Grundstück. Kaufst du allerdings ein Haus, so wird die Steuer auf den Kaufpreis fällig. Also Grundstück plus Gebäude.
Gar nicht ganz so ungerecht. Dafür löhnst Du beim Bau 19% Umsatzsteuer, die in der Regel nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Die Grunderwerbsteuer ist quasi die Umsatzsteuer zu Grunderwerbsvorgängen.


Harald
Zuletzt geändert von helihopper am 28.11.2011 12:45:35, insgesamt 1-mal geändert.
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thomas1130
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#7 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von thomas1130 »

In A meines Wissens nach mit Eintragung ins Grundbuch.
Grüße
Thomas
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Heling
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#8 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

helihopper hat geschrieben:Nach Vorliegen des notariellen Kaufvertrages beim Finanzamt erlässt das FA den Grunderwerbsteuerbescheid
Soweit schon mal Danke. Muss dafür auch der Kaufpreis schon bezahlt sein?
Viele Grüße
Tilo

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helihopper

#9 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von helihopper »

Heling hat geschrieben:Muss dafür auch der Kaufpreis schon bezahlt sein?
Nein.
Zitat:
Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen:

1.
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;

2.
die Auflassung, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung begründet;

Zitat Ende


Sprich Übergang von Nutzen und Lasten spielt gar keine Rolle. Sondern der Abschluss des Kaufvertrages.


Harald
helihopper

#10 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von helihopper »

Nachtrag:

Zitat Anfang:

So ist zum Beispiel für Grundstückskäufe, deren Verträge bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, der bisherige Steuersatz von 3,5 Prozent zu entrichten.

Zitat Ende
Quelle Schleswig-Holstein.de
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Alex K.
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#11 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Alex K. »

Hallo,

wir haben vor 2 Monaten erst ein Grundstück gekauft ;) Steuer wird fällig ab Vertragsunterzeichnung, also ab Notartermin. Dieser ist auch Stichtag für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (bei uns in BaWü sollte am 1.10.2011 erhöht werden, wir hatten am 28.09. Termin - ist dann aber doch nochmal verschoben worden).

Ins Grundbuch eingetragen wird erst, wenn Kaufpreis UND Grunderwerbsteuer beglichen sind. Zumindest war das bei uns so.

Gruß, Alex

Helis: T-Rex 500 ESP, T-Rex 600, Sonix SX 450 SE mit Experimental-FBL auf MultiWii-Basis, Schlüter Junior 50, E-Sky Belt CP V2, E-Sky D700, E-Flite Blade mCPx
Flieger: Focke Wulf FW 190 (GWS & Hype), Me 262 (GWS&Dynam), He 162 (Hobbyking), Do 335 (arkai), Horten H VII und H IX (Eigenbau), Horten "Micro-Elli", Edge Red Bull (Kyosho) und eine Ente die nicht fliegen will...
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#12 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von helihopper »

Alex K. hat geschrieben:Ins Grundbuch eingetragen wird erst, wenn Kaufpreis UND Grunderwerbsteuer
So ist es überall.
Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bekommt man in der Regel erst mit Zahlung der Grunderwerbsteuer. So lange wird kein Eigentum eingetragen.


Harald
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Heling
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#13 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

Super, das hört sich gut an. Somit sollte der Erwerb zum bisherigen Prozentsatz eigentlich noch klappen. :)
Viele Grüße
Tilo

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#14 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von helihopper »

Wenn die Unterschrift bis zum 31.12. erfolgt, dann sicher.

Harald
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Heling
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#15 Re: Grunderwerbsteuer - wann fällig?

Beitrag von Heling »

Es sind ja noch drei Wochen bis Weihnachten, das sollte hoffentlich reichen.
Viele Grüße
Tilo

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