Der im Kaufvertrag genannte Übergang von Nutzen und Lasten ist der Zeitpunkt mit dem ein Erwerbsvorgang abgeschlossen ist. Quatsch siehe unten. Es kommt nur auf den Kaufvertrag an.
Nach Vorliegen des notariellen Kaufvertrages beim Finanzamt erlässt das FA den Grunderwerbsteuerbescheid und die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides (drei Tage nach Aufgabe zur Post)
fällig (§ 15 Grunderwerbsteuergesetz).
Man kann die Fäligkeit auf Antrag nach hinten setzen lassen.
@Walter01
Walter01 hat geschrieben:Kaufst du ein Grundstück und baust drauf, zahlst du nur für das Grundstück. Kaufst du allerdings ein Haus, so wird die Steuer auf den Kaufpreis fällig. Also Grundstück plus Gebäude.
Gar nicht ganz so ungerecht. Dafür löhnst Du beim Bau 19% Umsatzsteuer, die in der Regel nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Die Grunderwerbsteuer ist quasi die Umsatzsteuer zu Grunderwerbsvorgängen.
Harald