1dfh hat geschrieben:Dort etwa nicht???mic1209 hat geschrieben:Hier können wir aber Bilder löschen.
Ich lese aus dem Artikel, das er
das Foto auf seiner Pinnwand nicht entfernen kann.
1dfh hat geschrieben:Dort etwa nicht???mic1209 hat geschrieben:Hier können wir aber Bilder löschen.

Echte Verbrechen werden in der Regel nicht vor einem Amtsgericht verhandelt.matrix hat geschrieben:urch solch einen kleinkarierten Murks sind unsere Gerichte überlastet und "echte Verbrecher" müssen dadurch wegen Nichteinhaltung irgendwelcher Fristen, wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Nö, habe kein Verlangen danach.fireball hat geschrieben:Nie Facebook benutzt, ne?
Von mir aus.fireball hat geschrieben: Geht nämlich immer.
Hier.fireball hat geschrieben:Wo liest Du das denn so raus?
obwohl unser Mandant keine Kontrolle darüber hat, wer etwas auf seine Facebook-Pinnwand stellt."
Dann kann es schon zu spät sein!tracer hat geschrieben:Wenn wir Kenntnis von Bildern mit fremden Rechten erlangen, löschen wir sie umgehend.
mic1209 hat geschrieben:falsch interpretiert
"...Unser Mandant kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der ein Foto auf der Pinnwand postet", sagt Fachanwalt Arno Lampmann.
Was willst Du mir damit sagen?1dfh hat geschrieben:Dann kann es schon zu spät sein!tracer hat geschrieben:Wenn wir Kenntnis von Bildern mit fremden Rechten erlangen, löschen wir sie umgehend.
mic1209 hat geschrieben:falsch interpretiert"...Unser Mandant kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der ein Foto auf der Pinnwand postet", sagt Fachanwalt Arno Lampmann.