Ich habe 2003 ein Produkt eines skandinavischen Raumausstatters gekauft, das jetzt defekt ist. Das Produkt ist also noch nicht 10 Jahre alt. Der Verkäufer gewährt für dieses Produkt eine 10-jährige Garantie auf Material- und/oder Verarbeitungsmängel. Da es ein Materialversagen bei normalem Gebrauch des Produktes war, sollte man also davon ausgehen können, dass die Garantie zum tragen kommt.
Nun die Aussage der Filiale und der zentralen Servicestelle: Pech gehabt, die Garantie gilt erst ab einem späteren Kaufdatum, das reklamierte Produkt sei zu alt.

Die herunterladbaren Garantiebedingungen sagen: "Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum." Von irgendwelchen Einschränkungen, dass die Garantie erst ab einem bestimmten Kaufdatum gilt, steht in den Bedingungen kein Wort. Auch an anderen Stellen kann man keinen derartigen Hinweis finden.
Nun meine Frage: Gilt die 10-jährige Garantie in meinem Fall, oder ist es zulässig, die Garantie auf einen bestimmten Kaufzeitraum einzuschränken, ohne dass dies in den Garantiebedingungen nachzulesen ist?
Ich würde meinen, dass Einschränkungen ausdrücklich in den Garantiebedingungen festgehalten sein müssten, um wirksam zu sein. Oder täusche ich mich da?
Falls sich hier jemand in rechtlichen Dingen auskennt, wäre ich für eine Einschätzung dankbar.
