mal eine rechtliche Frage

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Heling
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#1 mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

Moin!

Ich habe 2003 ein Produkt eines skandinavischen Raumausstatters gekauft, das jetzt defekt ist. Das Produkt ist also noch nicht 10 Jahre alt. Der Verkäufer gewährt für dieses Produkt eine 10-jährige Garantie auf Material- und/oder Verarbeitungsmängel. Da es ein Materialversagen bei normalem Gebrauch des Produktes war, sollte man also davon ausgehen können, dass die Garantie zum tragen kommt.

Nun die Aussage der Filiale und der zentralen Servicestelle: Pech gehabt, die Garantie gilt erst ab einem späteren Kaufdatum, das reklamierte Produkt sei zu alt. :shock:

Die herunterladbaren Garantiebedingungen sagen: "Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum." Von irgendwelchen Einschränkungen, dass die Garantie erst ab einem bestimmten Kaufdatum gilt, steht in den Bedingungen kein Wort. Auch an anderen Stellen kann man keinen derartigen Hinweis finden.

Nun meine Frage: Gilt die 10-jährige Garantie in meinem Fall, oder ist es zulässig, die Garantie auf einen bestimmten Kaufzeitraum einzuschränken, ohne dass dies in den Garantiebedingungen nachzulesen ist?

Ich würde meinen, dass Einschränkungen ausdrücklich in den Garantiebedingungen festgehalten sein müssten, um wirksam zu sein. Oder täusche ich mich da?

Falls sich hier jemand in rechtlichen Dingen auskennt, wäre ich für eine Einschätzung dankbar. :)
Viele Grüße
Tilo

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Bran
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#2 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Bran »

Gab es zum Kaufzeitpunkt auf dieses Produkt 10 Jahre Garantie?
Das ist noch unklar grade... Mir zumindest.
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Heling
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#3 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

Gute Frage. Wahrscheinlich nicht, sonst würde man sich ja nicht auf geändere Garantiebedingungen berufen.

Da das Produkt aber immer noch angeboten wird, bin ich der Meinung, dass aktuelle Garantiebedingungen auch für ältere Produkte gültig sein müssten, es sei denn, diese werden ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen.
Viele Grüße
Tilo

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Bran
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#4 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Bran »

Dann wirst du wohl (ohne Gewähr) tatsächlich Pech haben. Wenn zum Kaufzeitpunkt auf das Produkt z.B. nur 2 Jahre Garantie gegeben werden, gibt es halt nur die 2.
Aber sehr interessanter Fall. :/
fireball

#5 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von fireball »

Es gelten nach meinem Verständnis die Garantiebedingungen zum Zeitpunkt des Kaufes. Es wäre ja z.B. möglich, dass man später irgendwas im Produktionsprozess geändert hat, um Teile haltbarer zu gestalten etc.
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Heling
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#6 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

Mag sein, nur müsste dann nicht irgendwo etwas in der Richtung stehen wie "diese Garantie gilt ab Kaufdatum xxxx". Ohne eine solche Angabe würde nach meinem Verständnis eine verbesserte Garantie auch Rückwirkend gelten. Wie soll man ohne Datumsangabe wissen, ab wann die Garantie gültig ist?
Viele Grüße
Tilo

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Bran
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#7 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Bran »

Nein. Andersrum. Zum Kaufdatum x gilt garantie y.
Du kaufst ein Produkt incl. Gewährleistung und einer gewissen Garantie. Die gibts quasi vom Hersteller gratis dazu. Ums mal so auszudrücken.
Und zu nem anderen Zeitpunkt gibts zum Produkt x halt eine Grantie z obendrauf.
Für dein Möbel hast du die Garantie "2 Jahre" erworben, für die 10-jährige hast du nicht bezahlt.

Ich weiß grad nicht, wie ichs einfach erklären soll, aber du bist irgendwie leicht richtung Holzweg unterwegs glaube ich.
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Heling
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#8 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

Ich verstehe schon, was du meinst.

Lass mich mein Problem mal so erklären: der Kunde hat ein Produkt x, das einen Defekt hat. Er schaut auf der Anbieterseite nach und findet zum Produkt x die Garantiebedingung x mit der Aussage "Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum." Andere Garantiebedingungen zum Produkt x sind nicht hinterlegt. Toll, denkt der Kunde, mein Produkt x ist ja noch keine 10 Jahre alt, also fällt es unter die Garantie. Wer würde sich da nicht etwas seltsam vorkommen, wenn die Garantie verweigert wird?

Die Frage ist doch, muss in einem solchen Fall nicht ein ganz klarer Gültigkeitsbezug in der Garantie drin stehen? Eine mündliche Aussage des Verkäufers ist mir da nicht genug. Ohne einen konkreten Datumsbezug ist doch nicht erkennbar, ab wann die Garantie überhaupt gültig ist. Kein einschränkendes Datum -> Garantie gilt für alle jemals verkauften Produkte.

Es wäre ja auch denkbar, dass der Verkäufer festgestellt hat, dass sein Produkt x so toll und haltbar ist, und daher beschließt, die Garantie rückwirkend zu erweiteren. Diese Sichtweise lässt sich anhand der vorliegenden Garantiebedingungen nicht widerlegen. :wink:
Viele Grüße
Tilo

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mic1209
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#9 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von mic1209 »

Heling hat geschrieben:findet zum Produkt x die Garantiebedingung x

Ist da ein Datum verzeichnet?
Gruß
Michael

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Heling
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#10 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

mic1209 hat geschrieben:Ist da ein Datum verzeichnet?
Auf der letzten Seite steht in der senkrechten Copyrightzeile am Seitenrand was von 2009/2011. Nach Aussage des Verkäufers ist die fragliche Garantiezeit aber schon länger gültig.

Letzlich sagt so ein Datum nicht aus, ab wann die Garantie gilt, sondern nur, wann das Dokument bearbeitet oder veröffentlich worden ist.

EDIT: andere Datumanagaben enthält die Garantie nicht
Viele Grüße
Tilo

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mic1209
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#11 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von mic1209 »

Heling hat geschrieben: EDIT: andere Datumanagaben enthält die Garantie nicht

Hm. :roll:
Gruß
Michael

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Heling
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#12 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

Soll ich mal den Link zur Garantiebedingung reinstellen?
Viele Grüße
Tilo

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Sundog
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#13 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Sundog »

mach mal....
Gruss
Jan-Malte

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Heling
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#14 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Heling »

http://www.ikea.com/ms/de_DE/customer_s ... rantie.pdf

EDIT: auch auf der vorgeschalteten Seite kein Hinweis auf Kaufdatumseinschränkungen: http://www.ikea.com/ms/de_DE/customer_s ... OAENG.html
Viele Grüße
Tilo

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#15 Re: mal eine rechtliche Frage

Beitrag von Garou82 »

Also ich würde mal vermuten, dass der Verkäufer es im Zweifelsfall leichter hat, zu beweisen, wann genau die Garantiebedingungen geändert wurden, sodas du wohl leider doch Pech haben wirst. Es sei denn, du findest eine Originalanleitung o.Ä. zu deinem Produkt, wo genau drauf steht wie lange die Garantie läuft.
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