Diskussionen zu Kraftstoff zu günstigen Preisen

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helihopper

#1 Diskussionen zu Kraftstoff zu günstigen Preisen

Beitrag von helihopper »

Edit: Diskussionen zu diesem Thema http://www.rchelifan.org/viewtopic.php?t=13764
Hermann Irle hat geschrieben:Laut Chemiekalienverbotsgesetz ist der Versandhandel verboten.

Hi,

Topic verschoben.

Hier wird offen zur grenzwertigen Auslegung der Rechtslage aufgerufen.
Ich selber sehe mit meinen laienhaften Rechtskenntnissen keinen direkten Grund, da eine Rechtsverletzung zu unterstellen. Aber ich bin mir absolut im Unklaren darüber, wie das ein Voll-Jurist sehen würde.
Daher bleibt dieses Topic nur intern sichtbar.

Ob oder in wie weit die Auforderung zur Umgehung geltenden Rechts jetzt grenzwertig ist oder nicht, möchte ich wirklich nicht diskutieren.
Mir scheint es nur sehr knapp an der Grenze des Machbaren zu sein diesen Topic allgemein zugänglich zu lassen.

Daher nach Intern verschoben. Sozusagen als Info von Freunden an Freunde.


Cu

Harald
Zuletzt geändert von helihopper am 05.06.2006 21:52:42, insgesamt 1-mal geändert.
speedy
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#2

Beitrag von speedy »

Laut Chemiekalienverbotsgesetz ist der Versandhandel verboten.
Was ich mich dabei frage - andere machen es doch auch ? - also Sprit versenden. Wie machen die das dann ?


MFG,
speedy
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TommyB
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#3 Re: Kraftstoff zu günstigen Preisen ( Wild Bear )

Beitrag von TommyB »

helihopper hat geschrieben: Ob oder in wie weit die Auforderung zur Umgehung geltenden Rechts jetzt grenzwertig ist oder nicht, möchte ich wirklich nicht diskutieren.
Oha - das ist auch nicht wirklich einfach... für alle interessierten Mitleser,
hier mal der Text der Chemikalienverbotsverordnung (also nix Gesetz):

ChemVerbotsV

Sofern ich die Paragrafen 7 und 8 richtig verstanden habe, wäre es
auch noch keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit...
denn Methanol taucht im Anhang zu Paragraf 1 nicht auf.

Eventuell sollte Hermann mal noch ein kurzes Gespräch mit einem Rechtsanwalt
haben - nur um sich abzusichern, was die Folgen betrifft.
Grüsse
Thomas

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TommyB
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#4

Beitrag von TommyB »

...noch eine allgemeine Frage, weiss jemand welches der beiden Öle
besser für den TT 50-Motor geeignet ist?
Grüsse
Thomas

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David

#5

Beitrag von David »

Sprit wird als Gefahrengut versendet ... langt das nicht?
helihopper

#6

Beitrag von helihopper »

Hi David,

offenbar nicht, sonst wäre der direkte Versand an Endverbraucher kein Problem.

Ich habe mich jetzt mal zwei Stunden mit der Problematik intensiver beschäftigt.
Im Prinzip bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass in dem Topic keinerlei Rechtsverdrehung / -beugung stattfindet.
Das aus dem Grund, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Wenn der Versand nur an Gewerbetreibende (ohne Ansicht der Art des Gewerbes) zugelassen ist, so sind die Voraussetzungen sicherlich erfüllt, wenn Herr X die Hausmeisterfirma Y bitte sich als Versandadresse angeben zulassen. Die Firma Y erfüllt offenbar die gesetzlichen Bestimmungen und wenn die Firma Y Herrn X die Ware zum Selbstkostenpreis als Direktabholer zukommen lässt, dann ist das sicherlich ok.

Daher schiebe ich das Topic dann auch wieder zurück.
Gleichzeitig werde ich die bisherigen Beiträge zu dem Thema dann im Diskussionsbereich plazieren.


Cu

Harald
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TommyB
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#7

Beitrag von TommyB »

helihopper hat geschrieben:Wenn der Versand nur an Gewerbetreibende (ohne Ansicht der Art des Gewerbes) zugelassen ist,
Paragraf 4 sagt: "...dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer,
berufsmäßige Verwender oder öffentlichen Forschungs- Untersuchungs-
und Lehranstalten abgegeben werden."

Ich sehe da keinen besonders großen Spielraum für Auslegungen.

Denn der Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender muß
logischerweise dieselben Voraussetzungen wie der Versender erfüllen
(behördliche Genehmigung, Befähigungsnachweis etc. pp.)
Grüsse
Thomas

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David

#8

Beitrag von David »

Ich bezieh den Sprit immer per Versand aber bin auch
schon lange selbstständig und könnte das ganze beruflich
auslegen, zumal das Geschäftskonto grundsätzlich für
mein Hobby herhalten muss ;-)
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ER Corvulus
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#9

Beitrag von ER Corvulus »

naja,
für den Verkauf von Modellbautreibstoffen brauchst halt den "Giftschein" - und musst nachweisen können, an wen du die Suppe verkauft hast. Deshalb auch im Modellbauladen nur gegen Vorlage Ausweis (und über 18) - der Verkäufer muss über die Käufer und Menge "Buch führen" (ua. auch Aufbehwarung nur im abgeschlossenen Regal/Schrank)
Da das im Versandhandel nicht alles gewährleistet ist (es lebe die Digitale Unterschrift) ist der Versand an Endkunden halt untersagt.
Auch'n Grund, warums bei GSP keien Sprit gibt - habe mich da mal erkundigt.

Am Verschicken als Gefahrgut liegts definitiv nicht.

Grüsse Wolfgang
David

#10

Beitrag von David »

Ja ich musste bei der ersten Bestellung eine Vereinbarung unterzeichnen
und zusammen mit einer Ausweiskopie dahin faxen.
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