Hermann Irle hat geschrieben:Laut Chemiekalienverbotsgesetz ist der Versandhandel verboten.
Hi,
Topic verschoben.
Hier wird offen zur grenzwertigen Auslegung der Rechtslage aufgerufen.
Ich selber sehe mit meinen laienhaften Rechtskenntnissen keinen direkten Grund, da eine Rechtsverletzung zu unterstellen. Aber ich bin mir absolut im Unklaren darüber, wie das ein Voll-Jurist sehen würde.
Daher bleibt dieses Topic nur intern sichtbar.
Ob oder in wie weit die Auforderung zur Umgehung geltenden Rechts jetzt grenzwertig ist oder nicht, möchte ich wirklich nicht diskutieren.
Mir scheint es nur sehr knapp an der Grenze des Machbaren zu sein diesen Topic allgemein zugänglich zu lassen.
Daher nach Intern verschoben. Sozusagen als Info von Freunden an Freunde.
Cu
Harald