Flughöhe Ö 150m, D 100m ???

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Richard
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#1 Flughöhe Ö 150m, D 100m ???

Beitrag von Richard »

So schon öfters mal darüber nachgedacht... nie gesucht, zufällig in einem anderen Forum gelesen wo ich auch reg. bin diskussiobn über erlaubte Flughöhe...

Zitat :

Kurztitel
Luftverkehrsregeln 1967

Fundstelle
BGBl.Nr. 56/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 138/1999

Typ
V


§/Artikel/Anlage
§ 3


Inkrafttretedatum
19990501


Außerkrafttretedatum
99999999

Abkürzung
LVR 1967

Index
92 Luftverkehr

Text
II. Allgemeine Luftverkehrsregeln
A. Allgemeines

§ 3. Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät

Absatz 4:
(4) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von
selbständig im Fluge verwendbarem Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen,
Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dergleichen) in Höhen von
150 m über Grund aufwärts, über dicht besiedelten Gebieten, über
feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über
Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit
einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muß, ist nur
mit Bewilligung der Austro Control GmbH zulässig.
(5) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von selbständig
im Fluge verwendbarem Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen,
Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dergleichen) innerhalb des
Schutzbereiches eines Zivilflugplatzes (§§ 35 bis 42 der
Zivilflugplatz-Verordnung 1972) ist bei kontrollierten Flugplätzen
nur mit Zustimmung der Flugplatzkontrollstelle, bei unkontrollierten
Flugplätzen nur mit Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters
zulässig.

Zitat Ende...

So das gilt für Österreich das heisst alles was bei uns mit Modellen über 150m Grund höher fliegt ist ein nicht bewilligtes Flugobjekt somit Quasi ein eindringling und abschussbberechtigt ??.. ;) ... öhmm nö net so krass aber könnte man vermuten, ich denke das wenn cih über 150m einen "Unfall"hätte mit der EGE wo man die 150m leicht und locker übersteigen kann sowie mit anderen Flächingers und manchen Heli's... wird die Versicherung nichts zahlen.. wenn der aber aus 250m wem am kopf donnert schwer belegbar das er so hoch war...

Angeblich ist bei euch in D nur 100m erlaubt alles darüber ist genauso wie bei uns Meldepflichtig...??

Wie handhabt ihr das ??... da ich eigentlich von "Einflugschneissen" umgeben bin vom Flughafen Wien und dort wo ich sonst 20-40m hoch Fliege die Passagiermaschionen des öftern locker erreichbar sind und der Öamtc Hel??..

Ok die Wahrscheinlichkeit ist genauso wie mich ein Komet treffen würde abends beim Gassi gehen...aber sag niemals nie ;)....


Gruß
Richard
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ER Corvulus
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#2

Beitrag von ER Corvulus »

von den 100m in D weiss ich nix.... aber innerhalb 1,4km von Flughäfen usw kennt man ja.

Grüsse wolfgang
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Hubibubi62
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#3

Beitrag von Hubibubi62 »

Hi Richard,

unser genehmigter Modellflugplatz (Aufstiegserlaubnis für Verbrenner bis 25 Kg) liegt genau in der Einflugschneise des Salzburger Flughafens.

Unsere maximale Flughöhe ist auf 150 Meter begrenzt.

Wenn wir aber höher wollen (Motorschlepp), ist das kein Problem. Wir rufen die Flugsicherung in Salzburg an und die gibt dann sein OK für die gewünschte Höhe und gewünschte Zeit.

Ach ja, unser Modellflugplatz liegt in Deutschland.
lg
Franz

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-benni-
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#4 Re: Flughöhe Ö 150m, D 100m ???

Beitrag von -benni- »

Richard hat geschrieben: ...in Höhen von
150 m über Grund aufwärts, über dicht besiedelten Gebieten, über
feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über
Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit
einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muß, ist nur
mit Bewilligung der Austro Control GmbH zulässig.
...
Da steht drin über dicht besiedelten Gebieten usw ist es nur mit Genehmigung erlaubt. Wenn du also wo anders fliegst gilt das nicht. Aber da gibts bestimmt einen weiteren Artikel drüber der das dann verbietet :wink:
Gruß Benni

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Flightbase
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#5

Beitrag von Flightbase »

ich sehe keinen grund, warum modellflieger nicht zumindest bis luftraum GOLF fliegen dürfen. der geht meistens von 0ft bis 1000ft über grund. es gibt allerdings auch hochgestufte GOLF sektionen (1700ft und 2500ft).

in diesem luftraum sollte man eigentlich modellflug machen können wie man lustig ist - solange kein verkehrs- oder militärflugplatz in der nähe ist.

um ehrlich zu sein, bin ich mir jedoch nicht vollends sicher. lieber mal bei einem modellflugverband oder bei der DFS anfragen.

sollte man einen flugtag haben, macht es auf jeden fall und IMMER sinn, diesen zu melden. es gibt dann eine "NOTAM" (nachrichten für luftfahrer... heißt original "notice to airmen) - und man wird die militärflieger los - und auch der normale VFR verkehr wird über die FIS - sofern angemeldet - um den platz rumgescheucht.

greets, Nik
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steffen 2.0
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#6

Beitrag von steffen 2.0 »

bei was muss man sich da eigentlich in österreich melden? Hört sich irgendwie sehr stark nach privatem(nicht staatlichen9 unternehmen an?!
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Richard
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#7

Beitrag von Richard »

Bei uns ist die Luftüberwachung die Austro Control denke da muss man nsich melden ??....

Betreffend dichte besiedelung....

Filmklappe zu.....

Acker irgendwo in D mit Wiese .... normal würde man Sagen öhmm nö ist net Dicht besiedelt....solange man alleine fliegt etc.. wenn ich aber jetzt ein Treffen veranstalte RHF etc. und 60Leutz 1 Woche auf ~ 200qm Campen ( Zeltstadt) ..dann ist eigentlich der Acker sehr dicht besiedelt ;) ... somit müßte man entweder unter 150m bleiben oder anrufen und sagen Jungs hier ist für 1 Woche ne Zeltstadt Genehmigung von 7-22h 7 Tage bitteschön ..da es sonst eigentlich rechtlich nicht gedeckt ist wenn es zu einem zwischenfall kommt.... daher die überlegung ... weiters steht ja net dabei über Grund oder vom Meerespiegel aus denn da dürfte so mancher nicht mehr fliegen :mrgreen:..

auf die überlegung kahm ich eigentlich durch Harald,...er sagte was von 350m .... wenn cih so hoch bei uns fliege habe cih wahrscheinlich die fklugaufsichtsbehörde oder so am hals sind Modellflieger am Radar sichtbar oder eher zu klein ???... oder sollte man sich ein flugfunkgerät zulegen damit man um starterlaubniss bitten darf :D ....




Richard
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Flightbase
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#8

Beitrag von Flightbase »

modelle in handelsüblicher größe sind nicht auf dem radar erkennbar. aus einem ganz einfachen grund - die werden ausgeblendet.
wenn die jungs mal besuch haben, wird immer gerne demonstriert, was das radar so alles kann. z.b. straßenlampen anzeigen - oder autos.

eine zeltstadt ist übrigens kein dicht besiedeltes gebiet ;)

350 meter kommen auch hin, wenn man die 1000 fuß schlecht auf meter umrechnet ;D

greets, Nik
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#9

Beitrag von steffen 2.0 »

also die lotsen im tower sehen ja eh nur, was nen transponder trägt....

Einzig vorm militär hätt ich angst, nicht das so ne sidewinder plötzlich den heli trifft. :lol:

Oder plötzlich kreisen um den heli eurofighter :lol: Könnte ja entführt worden sein, und sich jetzt in ein zelt stürzen!
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#10

Beitrag von helihopper »

Flightbase hat geschrieben:...

350 meter kommen auch hin, wenn man die 1000 fuß schlecht auf meter umrechnet ;D

...
Na ja, 1000 Fuss ist relativ gesehen.

1000 Fuss = 304,xx Meter.
Plus 10% Sicherheitszuschlag = 334 Meter oder aber aufgerundet 350 Meter ;).

Hier ist so ne Höhenangabe eh relativ zu sehen. Überall diese Berge und Hügel :D .
Da wechselt die Höhe bei 300 Metern Geradeausflug von 350 Metern über dem Startpunkt mal schnell von 350 über 2000 Meter bis auf 0 Meter.



Cu

Harald
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snowfly
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#11

Beitrag von snowfly »

Hier ist eine Übersich über die verschiedenen Lufträume in D

Luftraumstruktur

Für lokale Informationen sollte ein Blick in einen ICAO-Karte drin sein.
Die gibt es entweder bei der örtlichen Flugschule für ~10€
oder beim lokalen (klein)flugplatz einzusehen.

HTH
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edit: von Flugfunk würd ich die Finger lassen als "Fussgänger" ist das nicht
erlaubt, aber du kannst jederzeit die AIS unter 069/78072500 anrufen und
dich beraten lassen.
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#12 Re: Flughöhe Ö 150m, D 100m ???

Beitrag von snowfly »

Richard hat geschrieben: Wie handhabt ihr das ??... da ich eigentlich von "Einflugschneissen" umgeben bin vom Flughafen Wien und dort wo ich sonst 20-40m hoch Fliege die Passagiermaschionen des öftern locker erreichbar sind und der Öamtc Hel??..
Wenn das in Luftraum D fällt dann sind das fährst du doch RC-Cars...
die hüpfen nur manchmal etwas höher :salute:
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#13

Beitrag von Flightbase »

also ich habe icao karten hier, nen icom flugfunkgerät (und das nötige sprechfunkzeugnis und die zulassung für bodnefunk - rückholer halt).

die frage ist nur, ob golf wirklich vogelfrei ist für modellflieger. das weiß ich so nicht aus dem kopf.

greets, Nik
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#14

Beitrag von snowfly »

Hier steht sogar Lufraum E ist möglich wenn du ne freigabe bekommst :)

(Da würd ich gern zuhören:))
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