
hab meine letzten auch unversichert verschicken lassen--und die waren echt pipifein verpackt die lipos

da sollte eigentlich nichts passieren können...
Das war früher mal so ,heute geht der Schutz des Käufers wenn er kein Kaufmann laut BGB ist ein wenig weiter,was sich einige schwarze Schafe zu nutze machennormalerweise trägt bei nicht-versichertem versand ja immer der käufer das Risiko.
??? Hab ich noch nicht gehört, wo steht´n das ? Denke das ist wichtig, bitte mal ne Quelle zum nachlesen, da hängen sicher auch noch andere Sachen dran.Alleine der Spruch in den AGB´s das bei unversichetem Versand der Gefahrenübergang auf den Kunden übergeht ,nach absenden der Ware,
ist ein Abmahngrund in der BRD
Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/GefahrübergangBeim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.