Astra G - Leuchtmittel von Rückleuchte tauschen, aber wie?

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Tueftler
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#1 Astra G - Leuchtmittel von Rückleuchte tauschen, aber wie?

Beitrag von Tueftler »

Hi ihrs,
wie kann ich vom rechten Rücklicht meines Astras die Glühbirne wechseln? Die is leider futsch :(
Hab da eine Klappe rechts im Kofferraum, hinter der sich 2 Schrauben und ein Stecker verstecken.....
Was muss ich nu machen um an die Birne zu kommen?
Gruß
Daniel
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mic1209
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#2

Beitrag von mic1209 »

Die beiden weißen großen Muttern abnehmen, dann das Rücklicht nach außen wegnehmen.
Gruß
Michael

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Bosti
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#3

Beitrag von Bosti »

Gruss Bosti
PICC-SEL
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#4

Beitrag von PICC-SEL »

Für was braucht man nen Rücklicht wenn man sowieso schneller fährt wie die Anderen? :wink: :)


Achneee...iss ja nen Astra.... :P
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Tueftler
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#5

Beitrag von Tueftler »

Danke :) Das scheint ja echt easy ;)
Ich hatte schon Angst das ich das halbe Auto zerlegen muss.
Danke für eure super schnelle Hilfe
Gruß
Daniel
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mic1209
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#6

Beitrag von mic1209 »

Kann sein das die Dichtung ein bisschen klebt, also vorsichtig und vorallem gerade nach hinten ziehen.
Gruß
Michael

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Tueftler
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#7

Beitrag von Tueftler »

Sodele, grad erfolgreich getauscht :)
ABER: Mir ist aufgefallen das ich rechts noch eine Nebelschlussleuchte einsetzen könnte. Fassung ist vorahnden und sogar angesteuert (grad mal mit einer Birne getestet).
NUR: es ist keine Bohrung im Reflektor vorhanden um die Birne einzuführen. Kann ich das mit dem Dremel selbst aufdremeln? Scheint kunststoff zu sein.........
Gruß
Daniel
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helihopper

#8

Beitrag von helihopper »

Hi,

lass sein.
Wenn keine in dem Reflektor vorgesehen ist, dann erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis für das Rücklicht und Du darfst unter Umständen einen kompletten Reflektor neu kaufen.

Ausserdem nerven Nebelschlussleuchten extrem. Aus verschiedenen Gründen.
1.
Gerade die doppelten Nebelschlussleuchten erwecken den Eindruck, als würde vor einem jemand in die Eisen steigen bzw. täuschen schnell über ein echtes Bremsmanöver weg.

2.
Manche Autofahrer schalten bereits bei Regen die Schlussleuchten ein und blenden den nachfolgenden Verkahr massiv. Dabei sollte allgemein bekannt sein, dass eine Benutzung über 50M Sichtweite nicht erlaubt ist und die Benutzung der Nebelschlussleuchte ausserdem dazu verpflichtet die Geschwindigkeit auf 50 KMH herabzusetzen.



Cu

Harald
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Tueftler
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#9

Beitrag von Tueftler »

Danke für die Infos.
Da ich die Nebelschlussleuchte nur in 2 Fällen benutze, wäre das mit dem Blenden nicht das Problem.
Fall 1: Nebel, Sichtweite deutlich unter 50m (haben wir hier sehr oft da ich in einem Tal mit Flüssen lebe
Fall 2: Mir fährt einer zu dicht auf (Abstand unter 5m bei 100km/h und mehr)
Wenn keine in dem Reflektor vorgesehen ist, dann erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis für das Rücklicht und Du darfst unter Umständen einen kompletten Reflektor neu kaufen.
Da hätte ich nicht grade Lust drauf :(
Zuletzt geändert von Tueftler am 11.08.2007 11:58:59, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Daniel
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#10

Beitrag von mic1209 »

Genau die Gründe, die Harald nannte, hätte ich dir jetzt auch erzählt.
Gruß
Michael

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#11

Beitrag von Tueftler »

Ok, danke.
Ich lass lieber mal die Finger weg ;)
Gruß
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#12

Beitrag von tracer »

Dabei sollte allgemein bekannt sein, dass eine Benutzung über 50M Sichtweite nicht erlaubt ist und die Benutzung der Nebelschlussleuchte ausserdem dazu verpflichtet die Geschwindigkeit auf 50 KMH herabzusetzen.
EDIT:
*stimmt leider nicht* :(
Und nicht innerhalb geschlossener Ortschaften.

Trotzdem neren Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten bei normaler Sicht.

Nervt mich bei Nebelscheinwerfern noch viel mehr :(
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Tueftler
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#13

Beitrag von Tueftler »

Und nicht innerhalb geschlossener Ortschaften.
LOL du weißt doch, bei uns bist du als Fußgänger in weniger als einer Minute von Ortsanfang bis Ortsende gelaufen, bevor die aus ist, biste da ja schon durch *gggg*
Nee, im Ernst.... ich mach das wirklich nur dann an, wenn ich merke, dass es ohne ein absolutes Risiko darstellt und ich mich selbst nicht davon gestört fühlen würde.
Gruß
Daniel
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#14

Beitrag von tracer »

So, da ich wegen der Nebelleuchten grade mal wieder die StVO blätter:
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Selbst wenn es nur 25 wären, würde ich mich wohler fühlen, als bei dem. was ich jedes WE erlebe.
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Jonas
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#15

Beitrag von Jonas »

Moin!
Du willst es ja eh nicht machen, aber nochmal allgemein:

Du darfst an einer Beleuchtungseinheit (sei es Rücklicht oder Frontscheinwerfer) nichts verändern! Wenn du es dch tust, erlischt sofort die ABE des Autos...
Du kannst es natürlich machen, zum TÜV fahren und ne Einzelabnahme machen, aber das kostet dich dann nen Batzen Kohle...

Mich nerven auch immer die Leute tierisch, die mit Nebelschlussleuchte bei klarster nacht unterwegs sind!
Aber noch nerviger sind diese Möchtegerns, die immer Nebelscheinwerfer an haben... echt nervig!
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