Hallo Daniel,
schau mal auf
dieser Seite nach.
Da steht u.A. auch "deine" 10 Euro Grenze drin.
In deinem Post stehts ja auch schon drin warum diese Freigrenze für dich nicht gilt.
* der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.
d.h. du musst die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen können. Das können idR nur Gewerbetreibende. Privatpersonen nicht. Zudem setzt die 10 Euro Grenze voraus dass du für die Ware keinen Zoll oder sonstige Abgaben sondern nur Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst.
So hier noch ein paar andere Details:
Im Reiseverkehr gilt: Beträge unter
3 Euro werden nicht erhoben.
Bei sonstigen Einfuhren (z.B. Paketlieferung) werden Beträge unter
5 Euro nicht erhoben.
Eine Freigrenze gibt es bei Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen bei einem
Wert unter 45 Euro. Wobei meines Wissens hier nicht nur der Wert der Ware an sich sondern auch noch die Versandkosten als Warenwert berechnet werden.
Du kannst davon ausgehen: Wenn du bei nem Shop ausserhalb der EU was bestellst dann bist du eigentlich in jedem Fall verpflichtet Einfuhrumsatzsteuer und ggf Zoll zu bezahlen.(Wer bestellt schon wg Warenwert 9,85 im Ausland - die Versandkosten stehen ja in keiner Relation zum eigentlichen Warenwert) Wenn du die Sendung bekommst ohne ne Aufforderung vom Zoll zu bekommen heist das nur dass der Zoll keine Überprüfung vorgenommen hat - quasi durchgewunken hat. Das entbindet dich jedoch nicht von der Pflicht die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Du must dies dann selbst beim Zoll anmelden.
So ist zumindest die Rechtslage.
Über Sinn und Unsinn brauchen wir nicht zu diskutieren da weder du noch ich die Vorschriften machen.
-Willkommen in der Realität on Planet Earth
Gruß
Tom