auch dann nicht.Auch wenn man es als pdf runterladen kann?
Eine Urkunde persöhnlich unterschrieben, hält sicher vor Gericht.
auch dann nicht.Auch wenn man es als pdf runterladen kann?
lolpeter.stegemann hat geschrieben:
*rofl*Das interessiert hier erst jemanden, wenn die Daten zur Verfolgung von Rauchern eingesetzt werden...
Hmm, Karlsruhe hat doch gerade erst die Sammlung solcher Daten von der Polizei als nicht rechtsmäßig erklärt.die Erweiterung des Zugriffs für zivilrechtliche Ermittlungen gefordert.