Ich habe gerade mal ein wenig rungegooglt und hab in meinen Büchelchen geblättert, dabei bin ich immer wieder über eine Zulässige Höchstgrenze von 84 dB(A) gemessen in 7 Metern gestolpert.
ein bisschen rumsuchen hatt ergeben das sich der Schallpegel auf die entfernung nach folgender Formel ändert
L1-L2 (also Pegeländerung) = 20*LOG(s1/s2)
wenn ich da jetzt die 84dB(A) / 7m und die smoldrower 15m einsetze bekomme ich ein plus von Ca 6dB (Faktor 4) heraus .
Das bedeutet das ein Modell das auf 7m 90dB(A) macht in Smoldrow Starten dürfte.
( diese 84 dB(A) und die 7m stehen z.B.in den Genemigungsrichtlinien für Modellflugplätze, wobei die Version (die in meinem Büchelchen steht) schon etwas Älter ist (1981) und sich evtl. was geändet hat.)
Wenn ich probe messe/ messen lassse (mal schauen wo ich so ein Messgerät auftreibe) werde ich vorsichtshalber beide Messverfahren duchführen um sicher zu sein und dann den Lärmpass auf dem Treffen machen lassen, weil da Möchte ich ja schließlich auch fliegen. sonst brauche ich den Pass nirgendwo.