Ebay Netzteil bekommen. Wie besch..... kann mann denn sein?

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SPAWN
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#1 Ebay Netzteil bekommen. Wie besch..... kann mann denn sein?

Beitrag von SPAWN »

Hallo, ich habe Heute mein langersehntes im Ebay ersteigertes Netzteil bekommen. Als ich den Karton in den Händen gehalten hatte, hatte ich schon so meine Befürchtungen. Aber als ich den Karton aufgemacht habe, traf mich Buchstäblich der Schlag!!!! :shock:

Ich habe noch nie eine so schlecht gesicherte Verpackung gesehen.
Der Karton kaum grösser als das Gerät und als Füllung 4!! Küchenrollenblätter!!! :evil: :evil:

Natürlich ist nur noch Schrott übrig aber seht selbst, ich könnte kotzen!!! :evil:

Hab ihn natürlich gleich angeschrieben, dass ich mein Geld wiederhaben will, mal sehen was dabei rauskommt. :cry:


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Chris_D
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#2

Beitrag von Chris_D »

Hi Spawni,

echt bescheiden verpackt, aber die Schrauben sind wohl kaum beim Transport "abgefallen". Das hat der doch schon zerlegt eingepackt, oder? :roll:

Gruss
Chris
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SPAWN
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#3

Beitrag von SPAWN »

Ne, die Schrauben sind regelrecht rausgerissen, Das Netzteil hatte absolut keine Polsterung. Und die Post schmeisst die Pakete ja durch die Gegend!

Ich bin sowas von verärgert!


Grmpf!!!
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Raptor60
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#4

Beitrag von Raptor60 »

Ich hoffe für Dich das es trotzdem noch funktioniert!!!! Dem würde ich aber auch eine dementsprechende Beurteilung geben!!

Gruß Frank
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Shadowman
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#5

Beitrag von Shadowman »

Tut mir sehr leid für dich! :roll:
Aber das ist bei Ebay nunmal so....
Viele wissen nicht, wie man ein Packet richtig verpackt! :(
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SPAWN
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#6

Beitrag von SPAWN »

Ich habe dem in der Mail schon die Meinung gegeigt!

Und das Netzteil behalten will ich net. ich will meine Kohle wieder!

Wenn der sich sträubt, bekommt er einen hübsch formulierten Brief von meinem Anwalt!

SPAWNI
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tracer
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#7

Beitrag von tracer »

Was ist das denn?

So ne komische Holz Front?

Sah das nicht anders aus, was Du hier gepostet hast?

Naja, die Verpackung, wahrscheinlich haben die erst die Cognac-Schwenker intensiv getestet, und dann das Paket fertig gemacht...
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Piccolo13409
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#8

Beitrag von Piccolo13409 »

SPAWN hat geschrieben:Ich habe dem in der Mail schon die Meinung gegeigt!

Und das Netzteil behalten will ich net. ich will meine Kohle wieder!

Wenn der sich sträubt, bekommt er einen hübsch formulierten Brief von meinem Anwalt!

SPAWNI
Hi,

JA! genau so muss das sein :) ich frage mich immer wieder, wie du** manche leute sind um ein Paket zu verpacken :roll: :roll: :roll:

Flo
helihopper

#9

Beitrag von helihopper »

Hi,

grundsätzlich gilt (bei keiner anderslautenden Vereinbarung (Risiko Versand beim Käufer)).

Die Ware muss so verschickt werden, dass ein Transportschaden durch den Versender ausgeschlossen werden kann. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, dann haftet das Transportunternehmen.

Bei dieser Art der Verpackung ist eindeutig der Versender dran. Ein Postpaket muss auch Stürze aus einem Meter wegstecken können.

Dass konnte diese Paket mit Sicherheit nicht. Zumal Netzteile richtige Schwergewichte sind.



Cu

Harald
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Chris_D
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#10

Beitrag von Chris_D »

Eigentlich haftet die Post für die Beschädigung, wenn das ein versichertes Postpaket gewesen ist. (Die wird ihm ob der schlechten Verpackung vermutlich was husten)
Der Verkäufer kann/ sollte den Schaden bei der Post geltend machen und muss Dir Dein Geld erstatten.
Wie das bei der gelben Post genau funktioniert....keine Ahnung. Sowas hatte ich (zum Glück) noch nicht.

Gruss
Chris
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SPAWN
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#11

Beitrag von SPAWN »

Ich kann einfach nicht verstehen, wie ein Wesen das es gelernt hat von den Bäumen zu klettern, ein Paket losschickt und es nur mit 4 Tempos sichert....

SPAWNI
Zuletzt geändert von SPAWN am 14.04.2005 20:55:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Chris_D
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#12

Beitrag von Chris_D »

helihopper hat geschrieben:Hi,

grundsätzlich gilt (bei keiner anderslautenden Vereinbarung (Risiko Versand beim Käufer)).
Soweit ich weiss, ist es genau andersrum und kann auch durch anderslautende Vereinbarungen nicht abgewendet werden, da es geltendes Recht ist. :oops:

Es sei denn, bei Geschäften von Privat an Privat gilt eine andere Regelung im E-Business? (will ich nicht ausschliessen)

Gruss
Chris
helihopper

#13

Beitrag von helihopper »

Hi Chris,

ist so. Eine Versandvereinbarung ist bindend. Bei Kaufleuten gilt (,wenn ich das aus meiner Ausbildung noch so einigermassen zusammen bekomme) Risiko immer beim Käufer. Bei Privatleuten nicht.

Wenns ein gewerblicher Händler wäre, dann wäre es für Spawn noch einfacher. Da kann er bei Internetgeschäften inenrhalb 14 Tagen ab Zugang der Ware ohne Angabe von Gründen zurücktreten, den Schrott kommentarlos zurücksenden und das Geld zurückfordern.



Cu

Harald
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Chris_D
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#14

Beitrag von Chris_D »

helihopper hat geschrieben:Hi Chris,

ist so. Eine Versandvereinbarung ist bindend. Bei Kaufleuten gilt (,wenn ich das aus meiner Ausbildung noch so einigermassen zusammen bekomme) Risiko immer beim Käufer. Bei Privatleuten nicht.

Wenns ein gewerblicher Händler wäre, dann wäre es für Spawn noch einfacher. Da kann er bei Internetgeschäften inenrhalb 14 Tagen ab Zugang der Ware ohne Angabe von Gründen zurücktreten, den Schrott kommentarlos zurücksenden und das Geld zurückfordern.


Cu

Harald
Deine Ausbildung dürfte länger her sein, als die jüngste Änderung dieser Gestzeslage. Das war erst vor 2 oder 3 Jahren.
Seitdem gelten im E-Business neue Regelungen und Gesetze.
Speziell die Haftung wurde komplett den Händlern/ Verkäufern aufgebrummt, weil es einfach zuviele schwarze Schafe gab, die einfach nichts geliefert haben und sich mit Postverlust rausgeredet haben.
Leuchtet auch eigentlich ein und macht Sinn, finde ich.

Edit: Beim Lieferverkehr zwischen Vollkaufleuten hast Du natürlich Recht!

Gruss
Chris
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Onkeltom
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#15

Beitrag von Onkeltom »

tja da wirste wohl das umgebaute pc netzgerät was du erst hier und dann bei ebay anbieten woltest, selber behalten müßen

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