Neufassung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle
#1 Neufassung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle
Neufassung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle
Neue Vorschrift unter Dach und Fach
Die beiden großen Luftsportverbände Deutscher Aero Club (DAeC) und Deutscher Modellflieger Verband (DMFV) haben in einem gemeinsamen Kraftakt eine neue Richtlinie erarbeitet, die die Erteilung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle regelt. Die Richtlinie entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr sowie den Luftfahrtbehörden der Bundesländer und wird im März in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) unter dem Titel „Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß LuftVO“ veröffentlicht. Damit werden die alten Richtlinien aus dem Jahre 1978 ersetzt.
Die neue Richtlinie soll für Aufstiegserlaubnisse Anwendung finden, die neu beantragt werden. Bestehende Erlaubnisse sind nicht betroffen, soweit Erlaubnisinhaber keine Änderungen beantragen.
Mit den neuen Grundsätzen des Bundes und der Länder haben die Luftsportverbände einige wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen erreicht. Beispielsweise kann jetzt grundsätzlich bis Sonnenuntergang geflogen werden, lediglich nach 20 Uhr sind geringere Lärmgrenzwerte zu beachten. Außerdem kommen bei der Bestimmung des zulässigen Emissionspegels auf Anraten der Luftsportverbände die Sportanlagenlärmschutzverordnung und die von einem Ingenieurbüro erarbeitete Abstandstabelle zur Anwendung. Damit gibt es klare und einfache Grundlagen, um mit einem Blick den jeweils zulässigen Emissionspegel zu ermitteln. Bei der Lärmvermessung eines einzelnen Modells wird nun – wie in der bemannten Fliegerei – die Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) angewandt. Hiernach wird der Abstand zwischen Modell und Messgerät einheitlich auf 25 Meter festgelegt und der für jedes Modell gemessene Wert protokolliert. Auch das Fliegen mit Jetmodellen – die alten Richtlinien sorgten hier immer wieder für Verwirrung – ist in den neuen Grundsätzen ausdrücklich und klar geregelt.
Die neuen Grundsätze können, nachdem sie in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht wurden, von den Internetseiten der Luftsportverbände unter www.dmfv.de und www.modellflug-im-daec.de eingesehen und herunter geladen werden.
(C) Quellenangaben Info www.dmfv.de und www.modellflug-im-daec.de
Neue Vorschrift unter Dach und Fach
Die beiden großen Luftsportverbände Deutscher Aero Club (DAeC) und Deutscher Modellflieger Verband (DMFV) haben in einem gemeinsamen Kraftakt eine neue Richtlinie erarbeitet, die die Erteilung der Aufstiegserlaubnisse für Flugmodelle regelt. Die Richtlinie entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr sowie den Luftfahrtbehörden der Bundesländer und wird im März in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) unter dem Titel „Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß LuftVO“ veröffentlicht. Damit werden die alten Richtlinien aus dem Jahre 1978 ersetzt.
Die neue Richtlinie soll für Aufstiegserlaubnisse Anwendung finden, die neu beantragt werden. Bestehende Erlaubnisse sind nicht betroffen, soweit Erlaubnisinhaber keine Änderungen beantragen.
Mit den neuen Grundsätzen des Bundes und der Länder haben die Luftsportverbände einige wesentliche Verbesserungen und Vereinfachungen erreicht. Beispielsweise kann jetzt grundsätzlich bis Sonnenuntergang geflogen werden, lediglich nach 20 Uhr sind geringere Lärmgrenzwerte zu beachten. Außerdem kommen bei der Bestimmung des zulässigen Emissionspegels auf Anraten der Luftsportverbände die Sportanlagenlärmschutzverordnung und die von einem Ingenieurbüro erarbeitete Abstandstabelle zur Anwendung. Damit gibt es klare und einfache Grundlagen, um mit einem Blick den jeweils zulässigen Emissionspegel zu ermitteln. Bei der Lärmvermessung eines einzelnen Modells wird nun – wie in der bemannten Fliegerei – die Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) angewandt. Hiernach wird der Abstand zwischen Modell und Messgerät einheitlich auf 25 Meter festgelegt und der für jedes Modell gemessene Wert protokolliert. Auch das Fliegen mit Jetmodellen – die alten Richtlinien sorgten hier immer wieder für Verwirrung – ist in den neuen Grundsätzen ausdrücklich und klar geregelt.
Die neuen Grundsätze können, nachdem sie in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht wurden, von den Internetseiten der Luftsportverbände unter www.dmfv.de und www.modellflug-im-daec.de eingesehen und herunter geladen werden.
(C) Quellenangaben Info www.dmfv.de und www.modellflug-im-daec.de
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#2
Hallo,
nun ist es soweit:
Gundsätze für die Aufstiegserlaubnis NfL I-59/06 vom 02.03.2006
(C) Quelle: DMFV
nun ist es soweit:
Gundsätze für die Aufstiegserlaubnis NfL I-59/06 vom 02.03.2006
(C) Quelle: DMFV
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#3
Hallo,
mal wieder was neues: NfL I 76-08
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#4
Deshalb haben wir am Donnerstag die Flugordnung aufm Flugplatz geändert. Und noch was sinnloses beschlossen. Frequenzmarken für 2g4.
Weil ja eine Störung nicht ausgeschlossen sei.

#5
lloyd hat geschrieben:Deshalb haben wir am Donnerstag die Flugordnung aufm Flugplatz geändert. Und noch was sinnloses beschlossen. Frequenzmarken für 2g4.Weil ja eine Störung nicht ausgeschlossen sei.
LOL und wenn ne Störung vorkommen sollte, wie wollen die das nachvollziehen welche gestört hat, wenn 5 2G4 Anlagen gleichzeitig am Senden und Fliegen gewesen sind?
Schwachsinn
mfg
Maik
Trex 250, 450SE, 500ESP, 700N
CARF YAK 55SP 2,6m DA 100
Div. andere Flächenflieger
T-12 FG 2,4
Maik
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#6
Wie stellen die eigentlich fest, wer grad welche Zuordnung auf 2G4 hat ? Habt ihr da auch ein paar flotte Kerls die so schnell die Frequenzmarken austauschen wie ne Futaba hoppet ??
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#7
Hallo,
es reicht da wohl ein Frequenzfähnchen mit der Aufschrift
2,4GHz
, sowie Eintrag im Flugbuch 2,4 GHz.
PS: Das macht schon Sinn, wie soll man sonst eventuelle Störungen nachvollziehbar nachweisen?
es reicht da wohl ein Frequenzfähnchen mit der Aufschrift
2,4GHz
, sowie Eintrag im Flugbuch 2,4 GHz.
PS: Das macht schon Sinn, wie soll man sonst eventuelle Störungen nachvollziehbar nachweisen?
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#8
Das ist nicht sinnlos.Und noch was sinnloses beschlossen. Frequenzmarken für 2g4.
Willst Du die altgedienten Recken aus dem Senderzelt in die Würstchenbude stecken?
#9
Dann hätten wir endlich nen Grund für ne Würstchenbude aufm Flugplatz und ich käme mal vom Grill wegWillst Du die altgedienten Recken aus dem Senderzelt in die Würstchenbude stecken?

Gruß
Daniel
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Daniel
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#10
Hallo loyd,lloyd hat geschrieben:Deshalb haben wir am Donnerstag die Flugordnung aufm Flugplatz geändert. Und noch was sinnloses beschlossen. Frequenzmarken für 2g4.Weil ja eine Störung nicht ausgeschlossen sei.
was ist das für ein Verein, hat der eine Homepage?
PS: Kannst es auch per PM mitteilen, wenn Dir das lieber ist.
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#11
www.fmsv-kleinenbroich.de
Wieso sollte ich das per PN machen ? Hab kein Problem damit das öffentlich zu sagen.
Wir haben jetzt 20 Marken mit 2,4ghz Aufschrift. Das sollte reichen da eh nur einer im Verein 2g4 fliegt von 96 aktiven Mitgliedern.
Wieso sollte ich das per PN machen ? Hab kein Problem damit das öffentlich zu sagen.
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#12
Das willst Du Dir antun?PS: Das macht schon Sinn, wie soll man sonst eventuelle Störungen nachvollziehbar nachweisen?
Gestörter Empfänger:
XPS => pech
DSM(2) => selten
FASST => unwahrscheinlich (ausserZGUID)
Störender Sender:
US-XPS oder US-DSM2
Und das ganze dann auswerten?
Dann doch lieber nen Jahr warten, dann hat der Marktführer den Markt bereinigt

- tracer
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#13
Und was bring die Marke dann?Das sollte reichen da eh nur einer im Verein 2g4 fliegt von 96 aktiven
Oder was bringen 20 Marken?
Da man eh selber die Kanäle nicht festlegen kann, ist das schlicht Mumpitz.
#14
Hallo tracer,tracer hat geschrieben:Das willst Du Dir antun?PS: Das macht schon Sinn, wie soll man sonst eventuelle Störungen nachvollziehbar nachweisen?
Gestörter Empfänger:
XPS => pech
DSM(2) => selten
FASST => unwahrscheinlich (ausserZGUID)
Störender Sender:
US-XPS oder US-DSM2
Und das ganze dann auswerten?
Dann doch lieber nen Jahr warten, dann hat der Marktführer den Markt
bereinigt
1. das ganze hier gilt für Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis nach der neuen Richtlinie!
2. Die Frage stellt ich demnach so gar nicht, da das Bestandteil der Aufstiegserlaubnis ist!
3. Sollten Störungen auftreten so sind diese der ausstellenden Behörde zu melden. (Sticwort sicherer Flugbetrieb)
PS: Man kann nach einer "Störung" sofort nachschauen, welche Sender bzw. Sendereigner im Flugbuch eingetragen sind und diese kommen als mögliche Störer in Betracht (kann ja sein, dass da was defekt ist z.B. ZUID).
Zuletzt geändert von EOS 7 am 31.03.2008 18:37:24, insgesamt 2-mal geändert.
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#15
Das ganze ist trotzdem Mumpitz.1. das ganze hier gilt für Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis nach der neuen Richtlinie!
2. Die Frage stellt ich demnach so gar nicht, da das Bestandteil der Aufstiegserlaubnis ist!
3. Sollte nStörungen auftreten so sind diese der ausstellenden Behörde zu melden. (Sticwort sicherer Flugbetrieb)
Schreibt einer rein "2G4" ist alles OK?
Schreibt doch sicher keiner rein, das er mit einer illegalen Funke fliegt, und das wäre das Interessante.