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_____Das guter Händler
Gemeint sind bei diesem Thema nicht nur die Händler, sondern der gesamte anhängende Rattenschwanz wie Importeure, Großhändler,Zwischenhändler und Hersteller etc.
Wer kennt Das nicht? Mit viel Mühe, Zeit-/ und Geldeinsatz hat man sich einen Traum erfüllt. Dann geht es zum Platz und der Erstflug steht an. Die Hände sind nass und man ist völlig nervös. Der Rotor/Propeller dreht an und das Modell fängt abzuheben/zu rollen. Jetzt gibt es kein Zurück mehr. Wird auch alles gut gehen?? Plötzlich ein wildes Servo-Zucken, man steht vor den Trümmern und alles war umsonst. Was heiß "Umsonst", umsonst ist heutzutage nichts mehr und gerade im Flug-Funktions-Modellbau sind die Folgekosten oft erheblich.
Nun geht es an die Suche nach der Fehlerquelle des feingliedrigen Zusammenspiel zahlreicher Komponenten. Häufig stellt sich heraus, solange es überhaupt noch möglich ist den Fehler nachzuvollziehen, dass es sich um einen kleinen Material Fehler beim Modell oder der Elektronik gehandelt hat.
Man hat schon durch den Schaden einen dicken Hals.. Jetzt geht es mit dem vermeintlichen Verursacher zum Händler oder das Teil wird zum Händler/Hersteller eingeschickt. Dieser biegt und windet sich um nicht in die gesetzliche Haftung zu kommen.
Häufig wird dann erzählt:
"Es tut uns leid, wir haften nicht für Absturzschäden. Allen Anschein ist der Defekt durch den Absturz verursacht worden"
..und man steht wie blöd da
Bei den fundierten Schreiben einiger größerer Hersteller hat man sogar das Gefühl, dass für solche Ausschlüsse extra eine Rechtsabteilung beschäftigt wird.
Bei dem Fehlerquellen Bingo (sorry für die Ausdrucksweise) dagegen denkt man schnell, dass die schon mit Textbausteinen arbeiten. Was auch schon für die Pflicht Formalitäten für die Garantieabwicklung gilt.
Bei Komponenten wie zB. Gyro's, Servo's & Empfänger etc. sind häufig Fragestellungen wie zB.:
In was für ein Modell wurde die Komponente verwendet?
* Verbrenner Hubschrauber
*Elektro Hubschrauber
etc.
Gibt man jetzt Verbrenner Hubschrauber an, kann man sich schon fast sicher sein, dass die Komponente mit Vermerk "Eigenverschulden" kostenpflichtig ausgetauscht wird. Begründung: Nitromethan-Reste haben den Defekt verursacht
Bei Ladegeräten hat es zB. den Anschein, dass in den Pflichtfeldern häufig "Autobatterie" als Stromquelle mit angegeben wird. Hier wäre eine Begründung für eine mögliche Fehlerursache:
"Das Ladekabel muss Kontakt mit dem Fahrzeugchassis gehabt haben, wodurch ein Kurzschluss verursacht und die Schutzmechanismen übergangen wurden"
und wie immer, man steht blöd da und bezahlt
Wenn die Kosten dann wenigstens Kulant wären
..So, dass ist nur mein Eindruck/meine Persönliche Meinung!
..nun seit Ihr an der Reihe
Liebe Grüße
Wendy

