Also - Klartext
In Deutschland unterscheidet man zwischen 3 Verkehrsbereichen:
- öffentlicher Verkehrsgrund
- tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund
- Privatgrund
alle Straßen sind öffentlicher Verkehrsgrund, also Führerschein!
tatsächlich öffentlicher Verkehrsgrund ist Privatgrund, den man aber ohne Zugangsbeschränkung befahren darf, z.B. Supermarktparkplatz. Hier gelten die selben Regeln w.o., also Führerschein!
Privatgrund muss als solcher erkennbar sein, z.B. durch Umgrenzung (Zaun) --> kein öffentlicher Verkehrsgrund, damit keine Führerscheinpflicht.
Das Fahren aus der Garage in die Einfahrt auf Privatgrund ist also möglich, egal ob das Gartentor offen oder geschlossen ist.
Auf öffentlichen Parkplätzen geht es sicher nicht.
Bei Speditionsgeländen muss man die Umstände genau prüfen! Wenn hier jeder ungehindert hinein und herausfahren darf, ist es eher tatsächlich öffentlicher Grund. Wenn das Gelände umzäunt ist und nur Fahrzeuge der eigenen Firma dort fahren, ist es eher Privatgelände.
Ich hoffe, zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben
ciao
Wolfi