Bis zum nächsten Mal, hat Spaß gemacht. Und Dimitri lässt bald mal die Harley fliegen...

undRe: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Beitrag #27 von acanthurus » 26.10.2008 20:43:20
@ Tracer:
Von einem "gestandenen Modellbauer" mit einem "richtigen" Modell kann man wie ich meine erwarten, dass er sich selbst mit LzftVG, Versicherungspflicht etc. auseinandersetzt.
Von irgendwelchen 8-jährigen, welche von der Tante nen X-Twin ausm SUpermarkt zu Weihnachten bekommen ist das etwas viel verlangt. Aber auch für diese besteht Versicherungspflicht und das EInhalten der LuftVG, LuftVO usw.
Re: Hubschrauber und Aufstiegsgenehmigung!
Beitrag #30 von acanthurus » 27.10.2008 17:07:10
Der Verstoß gegen die "üblichen Einschränkungen" (1.5km, 5kg/Verbrenner usw..) ist zunächst mal "nur" eine Ordnungswirdigkeit, die aber durchaus teuer werden kann.
Vor Ort darf die Polizei sicherlich nen Platzverweis aussprechen (was normalerweise auch die einzige Konsequenz sein wird, wenn die Jungs nicht grad Wiederholungstäter erwischen oder mit dem linken Fuß aufgestanden sind). "Beweismittel sichern" im Sinne von Helis vorläufig konfiszieren ist sicherlich auch drin... aber wer will schon in seinem schnuckeligen Polizeiauto so einen inkontinenten, versifften, stinkenden, ekligen Zerknalltreibling-Sabberheli durch die Gegend schaukeln?
ich kann jedem Modellflieger nur dringend nahelegen, Luftverkehrsordnung (LuftVO) und Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu studieren. Die sind leicht per Google zu finden und für euch VERBINDLICH. Ein "das hab ich nicht gewusst" nützt euch ggf. nichts.
Zunächst mal können "einfache" Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 10.000€ belegt werden, in extremeren Fällen sogar bis 50.000€.
Wer dabei fahrlässig den Lufverkehr gefährdet (z.B. fliegen in Flugplatznähe und Herbeiführen eines konkreten Vorfalls, z.B. wenn ein manntragender Pilot die Landung abbrechen muss) begeht eine Straftat und kann theoretisch für bis zu 2 Jahre in den Knast wandern.
Das gilt auch für das Verletzen (ignorieren) von Beschränkungsgebieten, selbst wenn keine Gefährdung vorliegt.
P.S. das hier ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, sondern nur meine Interpretation von §43 LuftVO und §58 LuftVG
Jupp, seh ich auch so.Stefan_SR hat geschrieben:
...denke mal hier hat keiner vor irgendwem vor den Kopf zu stossen.. aber wie schon gesagt, die Heide ist gross genug..meine Meinung!