Umzug / Renovierung.... haben wir hier einen Juristen ?

Agrumi
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#16

Beitrag von Agrumi »

moin michael,

das ist durchaus normal.die nebenkostenabrechnung ist ja immer die vom letzten jahr und da ist es durchaus möglich,das du die "endabrechnung" erst jetzt bekommst!das problem ist einfach,das jeder "lieferant"..strom,wasser,gas,kabelfernsehen,müll...usw. einen anderen abrechnungsturnus hat. d.h. die verbrauchserfassung läuft nicht immer vom 01.01 bis zum 31.12. und da kann es schon mal vorkommen,das die abrechnung erst so spät erstellt werden kann. :wink:
Das Närrischste ist, dass jeder glaubt überliefern zu müssen, was man gewusst zu haben glaubt. (J.W. von Goethe)
helihopper

#17

Beitrag von helihopper »

Hi Micha,

das ist statthaft.

Dein Auszug aus der Wohnung erfolgte sicherlich innerhalb einer Nebenkostenabrechnungsperiode. Da ist lediglich eine Zwischenablesung der Stände notwendig. Nach Ende der Heizperiode / des Allgemeinen Abrechnungszeitraumes erfolgt dann die Schlussabrechnung.

Die Forderungsverjährung für Nebenkosten tritt, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe frühestends nach 18 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ein, soweit es sich um Nachforderungen des Vermieters handelt und nach 24 Monaten, soweit es sich um Forderungen des Mieters handelt. Nagel mich auf die Verjährungsfristen nicht fest. Kürzer sind die aber nicht. Eher länger.



Cu

Harald
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tracer
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#18

Beitrag von tracer »

@ Alexander & Harald:
Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht besonders erfreulich sind...
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barnie
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#19

Beitrag von barnie »

Rechtsschutz? Wenn ja, direkt zum Anwalt! Mir flatterte auch mal am 28.12. ne Mieterhöhung zum 1.1. ins Haus... War lustig beim Anwalt... Einfach ignorieren hat er gemeint. Rechtskräftig wurde die nach erst nach einer Gerichtsverhandlung die der Vermiter zahlen musste zum 1.6. und ich hatte zum 1.7. gekündigt... :)
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tracer
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#20

Beitrag von tracer »

@ Alexander & Harald:
Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht besonders erfreulich sind...
Magic-Herb
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#21

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo!
Die Forderung ist sicher nicht verjährt, da die Verjährung erst mit Fälligkeit beginnt. Die Nebenkosten für 2004 wurden sicher erst 2005 abgerechnet und sind ab da fällig, Verjährung liegt somit nicht vor.

Magic-Herb
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Larsen
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#22

Beitrag von Larsen »

Soweit ich weiss, hat der Vermieter für Nachforderungen nur ein Jahr Zeit. Kann mich aber auch irren =)

Allgemein schaut auch mal bei: http://www.mieterverein.de/
Magic-Herb
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#23

Beitrag von Magic-Herb »

Richtig, aber dies gilt ab Fälligkeit!

Magic-Herb
Plextor
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#24

Beitrag von Plextor »

Hi

Alsoooooo .
Ich habe nachgefragt ! Muss muss seine Wohnung sowieso regelmässig streichen . Der Vermieter will :
Wände und Decken in Weiss , sauber halt . Alle Löcher zu !

Türen und Fenster weiss !

....

Ich habe noch Laminat drin ! Das kann wenn der Zustand ok ist drin bleiben !
Einhebelmischer müssten raus .. dürfenb aber drin bleiben .

In meinen Mietvertrag steht halt nur sauber , aber eh ich mich doll rumstreite maler ist das kurzehand in ein paar Tagen wenn alles raus ist durch und gut is! Alles andere würde evtl nur teuerer werden


Bye
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missmystic
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#25

Beitrag von missmystic »

@tracer

Ist das hilfreich??
Eine vierjährige Verjährungsfrist gilt für die Leistung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten, soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen leisten muss.
Tanja: V2, T-Rex

Liebe Grüße Tanja

Wer keine eigene Meinung hat kann überall ankommen... nur nicht bei sich selbst!!!!
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missmystic
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#26

Beitrag von missmystic »

@Plextor
Habt Ihr gekündigt?
Wie lang ist die letze _Renovierung her?
Soweit ich weis muß man nichtunbeding tin weis streichen wenn man eine andere (natürlich nicht grelle) Farbe hat. Gabs zumindest schon Gerichtsbeschlüsse drüber
Genauso wie es schon nen Gerischtsbeschluss gab das der Vermieter spätestens nach 2 1/2 Monaten die Kaution zurückzahlen mußte
Tanja: V2, T-Rex

Liebe Grüße Tanja

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Magic-Herb
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#27

Beitrag von Magic-Herb »

Hallo Plextor!
Eine Pflicht zum regelmässigen Streichen besteht nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde und nicht "sowieso", dies sieht das BGB nicht vor.
Aber Deine Einstellung finde ich sehr vernünftig, ein Rechtstreit bringt meistens nur dem Anwalt was, man selbst hat nur einen Haufen Ärger und Stress...
Also dann, nichts wie ran und kräftig "Pinsel schwingen"!

Magic-Herb
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Dome
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#28

Beitrag von Dome »

hi Magic-Herb,

hoffe die Frage ist nicht zu persönlich.
Arbeitest du als Anwalt oder wieso weisst du das alles so genau? :)
MfG Dominik
Plextor
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#29

Beitrag von Plextor »

missmystic hat geschrieben:@Plextor
Habt Ihr gekündigt?
Wie lang ist die letze _Renovierung her?
Soweit ich weis muß man nichtunbeding tin weis streichen wenn man eine andere (natürlich nicht grelle) Farbe hat. Gabs zumindest schon Gerichtsbeschlüsse drüber
Genauso wie es schon nen Gerischtsbeschluss gab das der Vermieter spätestens nach 2 1/2 Monaten die Kaution zurückzahlen mußte
klar schon gekündigt. Naja wenn ich ein paar Bilder abnehme sieht man schon ein paar Ränder.
Aber ich glaube ich fange lieber jetzt an dann habe ich später nicht mmehr so doll .... andererseits brauch ich die neue Whg nicht mehr renovieren , hat ja auch was .

Bye
Plextor
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#30

Beitrag von Plextor »

So Wohnung wird morgen abgenommen , hoffe ich .
Gegen 9:00 Daumen drücken

Gruss
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