das ist durchaus normal.die nebenkostenabrechnung ist ja immer die vom letzten jahr und da ist es durchaus möglich,das du die "endabrechnung" erst jetzt bekommst!das problem ist einfach,das jeder "lieferant"..strom,wasser,gas,kabelfernsehen,müll...usw. einen anderen abrechnungsturnus hat. d.h. die verbrauchserfassung läuft nicht immer vom 01.01 bis zum 31.12. und da kann es schon mal vorkommen,das die abrechnung erst so spät erstellt werden kann.
Umzug / Renovierung.... haben wir hier einen Juristen ?
#16
moin michael,
das ist durchaus normal.die nebenkostenabrechnung ist ja immer die vom letzten jahr und da ist es durchaus möglich,das du die "endabrechnung" erst jetzt bekommst!das problem ist einfach,das jeder "lieferant"..strom,wasser,gas,kabelfernsehen,müll...usw. einen anderen abrechnungsturnus hat. d.h. die verbrauchserfassung läuft nicht immer vom 01.01 bis zum 31.12. und da kann es schon mal vorkommen,das die abrechnung erst so spät erstellt werden kann.
das ist durchaus normal.die nebenkostenabrechnung ist ja immer die vom letzten jahr und da ist es durchaus möglich,das du die "endabrechnung" erst jetzt bekommst!das problem ist einfach,das jeder "lieferant"..strom,wasser,gas,kabelfernsehen,müll...usw. einen anderen abrechnungsturnus hat. d.h. die verbrauchserfassung läuft nicht immer vom 01.01 bis zum 31.12. und da kann es schon mal vorkommen,das die abrechnung erst so spät erstellt werden kann.
Das Närrischste ist, dass jeder glaubt überliefern zu müssen, was man gewusst zu haben glaubt. (J.W. von Goethe)
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helihopper
#17
Hi Micha,
das ist statthaft.
Dein Auszug aus der Wohnung erfolgte sicherlich innerhalb einer Nebenkostenabrechnungsperiode. Da ist lediglich eine Zwischenablesung der Stände notwendig. Nach Ende der Heizperiode / des Allgemeinen Abrechnungszeitraumes erfolgt dann die Schlussabrechnung.
Die Forderungsverjährung für Nebenkosten tritt, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe frühestends nach 18 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ein, soweit es sich um Nachforderungen des Vermieters handelt und nach 24 Monaten, soweit es sich um Forderungen des Mieters handelt. Nagel mich auf die Verjährungsfristen nicht fest. Kürzer sind die aber nicht. Eher länger.
Cu
Harald
das ist statthaft.
Dein Auszug aus der Wohnung erfolgte sicherlich innerhalb einer Nebenkostenabrechnungsperiode. Da ist lediglich eine Zwischenablesung der Stände notwendig. Nach Ende der Heizperiode / des Allgemeinen Abrechnungszeitraumes erfolgt dann die Schlussabrechnung.
Die Forderungsverjährung für Nebenkosten tritt, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe frühestends nach 18 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes ein, soweit es sich um Nachforderungen des Vermieters handelt und nach 24 Monaten, soweit es sich um Forderungen des Mieters handelt. Nagel mich auf die Verjährungsfristen nicht fest. Kürzer sind die aber nicht. Eher länger.
Cu
Harald
#19
Rechtsschutz? Wenn ja, direkt zum Anwalt! Mir flatterte auch mal am 28.12. ne Mieterhöhung zum 1.1. ins Haus... War lustig beim Anwalt... Einfach ignorieren hat er gemeint. Rechtskräftig wurde die nach erst nach einer Gerichtsverhandlung die der Vermiter zahlen musste zum 1.6. und ich hatte zum 1.7. gekündigt... 
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http://barnie.homeip.net --- http://www.rudi-hubi.de.vu
EVO 9 incl. Synthi und Scanner - Pic-Clone (FWT) - TREX in Standard mausgrau mit SS23 - diverse Flächenmodelle
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Magic-Herb
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#21
Hallo!
Die Forderung ist sicher nicht verjährt, da die Verjährung erst mit Fälligkeit beginnt. Die Nebenkosten für 2004 wurden sicher erst 2005 abgerechnet und sind ab da fällig, Verjährung liegt somit nicht vor.
Magic-Herb
Die Forderung ist sicher nicht verjährt, da die Verjährung erst mit Fälligkeit beginnt. Die Nebenkosten für 2004 wurden sicher erst 2005 abgerechnet und sind ab da fällig, Verjährung liegt somit nicht vor.
Magic-Herb
#22
Soweit ich weiss, hat der Vermieter für Nachforderungen nur ein Jahr Zeit. Kann mich aber auch irren =)
Allgemein schaut auch mal bei: http://www.mieterverein.de/
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HeliWiki - http://wiki.rc-heli-fan.org
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Magic-Herb
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#24
Hi
Alsoooooo .
Ich habe nachgefragt ! Muss muss seine Wohnung sowieso regelmässig streichen . Der Vermieter will :
Wände und Decken in Weiss , sauber halt . Alle Löcher zu !
Türen und Fenster weiss !
....
Ich habe noch Laminat drin ! Das kann wenn der Zustand ok ist drin bleiben !
Einhebelmischer müssten raus .. dürfenb aber drin bleiben .
In meinen Mietvertrag steht halt nur sauber , aber eh ich mich doll rumstreite maler ist das kurzehand in ein paar Tagen wenn alles raus ist durch und gut is! Alles andere würde evtl nur teuerer werden
Bye
Alsoooooo .
Ich habe nachgefragt ! Muss muss seine Wohnung sowieso regelmässig streichen . Der Vermieter will :
Wände und Decken in Weiss , sauber halt . Alle Löcher zu !
Türen und Fenster weiss !
....
Ich habe noch Laminat drin ! Das kann wenn der Zustand ok ist drin bleiben !
Einhebelmischer müssten raus .. dürfenb aber drin bleiben .
In meinen Mietvertrag steht halt nur sauber , aber eh ich mich doll rumstreite maler ist das kurzehand in ein paar Tagen wenn alles raus ist durch und gut is! Alles andere würde evtl nur teuerer werden
Bye
- missmystic
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#25
@tracer
Ist das hilfreich??
Eine vierjährige Verjährungsfrist gilt für die Leistung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten, soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen leisten muss.
Ist das hilfreich??
Eine vierjährige Verjährungsfrist gilt für die Leistung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten, soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter auf die Betriebskosten Vorauszahlungen leisten muss.
Tanja: V2, T-Rex
Liebe Grüße Tanja
Wer keine eigene Meinung hat kann überall ankommen... nur nicht bei sich selbst!!!!
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- missmystic
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#26
@Plextor
Habt Ihr gekündigt?
Wie lang ist die letze _Renovierung her?
Soweit ich weis muß man nichtunbeding tin weis streichen wenn man eine andere (natürlich nicht grelle) Farbe hat. Gabs zumindest schon Gerichtsbeschlüsse drüber
Genauso wie es schon nen Gerischtsbeschluss gab das der Vermieter spätestens nach 2 1/2 Monaten die Kaution zurückzahlen mußte
Habt Ihr gekündigt?
Wie lang ist die letze _Renovierung her?
Soweit ich weis muß man nichtunbeding tin weis streichen wenn man eine andere (natürlich nicht grelle) Farbe hat. Gabs zumindest schon Gerichtsbeschlüsse drüber
Genauso wie es schon nen Gerischtsbeschluss gab das der Vermieter spätestens nach 2 1/2 Monaten die Kaution zurückzahlen mußte
Tanja: V2, T-Rex
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Magic-Herb
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#27
Hallo Plextor!
Eine Pflicht zum regelmässigen Streichen besteht nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde und nicht "sowieso", dies sieht das BGB nicht vor.
Aber Deine Einstellung finde ich sehr vernünftig, ein Rechtstreit bringt meistens nur dem Anwalt was, man selbst hat nur einen Haufen Ärger und Stress...
Also dann, nichts wie ran und kräftig "Pinsel schwingen"!
Magic-Herb
Eine Pflicht zum regelmässigen Streichen besteht nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde und nicht "sowieso", dies sieht das BGB nicht vor.
Aber Deine Einstellung finde ich sehr vernünftig, ein Rechtstreit bringt meistens nur dem Anwalt was, man selbst hat nur einen Haufen Ärger und Stress...
Also dann, nichts wie ran und kräftig "Pinsel schwingen"!
Magic-Herb
#29
klar schon gekündigt. Naja wenn ich ein paar Bilder abnehme sieht man schon ein paar Ränder.missmystic hat geschrieben:@Plextor
Habt Ihr gekündigt?
Wie lang ist die letze _Renovierung her?
Soweit ich weis muß man nichtunbeding tin weis streichen wenn man eine andere (natürlich nicht grelle) Farbe hat. Gabs zumindest schon Gerichtsbeschlüsse drüber
Genauso wie es schon nen Gerischtsbeschluss gab das der Vermieter spätestens nach 2 1/2 Monaten die Kaution zurückzahlen mußte
Aber ich glaube ich fange lieber jetzt an dann habe ich später nicht mmehr so doll .... andererseits brauch ich die neue Whg nicht mehr renovieren , hat ja auch was .
Bye
