Hi,
wir hatten mal für ein sehr großes Gelände eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers, dort den E-Modellflug zu betreiben.
Mitten im nichts, aber direkt um die Ecke.
Zum Starten und Landen hatten wir , nach Absprache mit dem Eigentümer, eine 2x2 mtr große Fläche gepflastert, mitten auf der Wiese.
Dann kam ein Jagtpächter/Naturschützer und wollte dort den Flugbetrieb untersagen.
Da haben wir Ihm die schriftliche Genehmigung gezeigt. Er: Das zählt hier nicht.
Als wir am nächsten Tag wieder auf der Wiese waren, hatte jemand fein säuberlich alle Gewegplatten raus gerissen und zerschlagen.
Ok, den ganzen Schrott wieder entsorgt und bei einem befreundetem Bauunternehmer eine 25x150x200cm große Stahlbetonplatte besorgt und schön sauber in die Wiese eingelassen. Waren ca 200 kg Stahlbeton, wieder mit Erlaubnis des Eigentümers/ Verwalter.
Das ging dann eine Woche gut, bis ich einen Anruf der Kreisumweltbehörde bekam.
Wir sollen die Betonplatte entfernen, diese Wiese läge in einem Naturschutzgebiet und dürfte noch nicht einmal betreten werden.
Auf die Frage wo denn die Beschilderung des Naturschutzgebietes sei und warum der Eigentümer / Verwalter denn nichts davon wüsste, sagte dieser Herr: ist halt so.
In der Wiese würden sich seltene Käfer und Insekten aufhalten, deshalb sei das Betreten verboten, auch ohne Beschilderung.
Ich fragte Ihn dann : Was machen denn die armen Käfer und Insekten, wenn Sonntag für Sonntag die Jägerschaft mit ca. 10 Fahrzeugen diese Wiese befahren

Ziehen die dann einen Helm an
Nun die tolle Antwort der Kreisumweltbehörde : Ja,...... die Jägerschaft die haben auch eine stärkere Lobby, die dürfen diese Wiese auch mit ihren Autos befahren.
Wir haben des Friedens halber die Platte wieder entfernt.
Jetz fliegen wir 50 mtr weiter über den Feldern, ist sogar noch besser und der Weg ist ein öffentlicher Feldweg der Gemeinde.
Gruß Rob