Helicombat hat geschrieben:
Lass Dich nicht kirre machen

Du kannst ja archivieren. wenn es Dir Spass macht. Aber ein Ausdruck passt auch.
Die Buchhaltung an sich ist ja zertifiziert und GDPdU und GoB konform.
Das liest sich in den Infos halt anders. Im Moment drucken wir E-Mails aus
und legen sie projektbezogen ab.
Ausdrucken bringt dem Gesetz nach meines Wissens nichts. Wie gesagt: erstmal klären, welche Mails überhaupt archiviert werden müssen. Wenn man einen Kunden fragt, wie man am besten dorthin kommt oder man einen Katalog oder Angebot anfragt, dann fällt das normalerweise nicht unter die Archivierungspflicht, schon gar nicht, wenn man keine Vertretungsmacht hat, weil es kein "Handelsbrief" ist.
Disclaimer: Bin Laie, im Zweifelsfall Anwalt fragen.