Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

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Evo2racer
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#61 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Evo2racer »

So, hab jetzt auch nochmal den §16 etc. gelesen.
Da wir viele Wiesen haben, die über 1,5km entfernt vom Ort liegen könnte ich darauf/darüber meinen Raptor 50 starten und fliegen ohne Ärger fürchten zu müssen. Meine Wiese könnte ich dann auch verlassen und über benachbarte Wiesen (über)fliege. Nur landen muss ich wieder auf meiner Wiese....

Das habe ich doch richtig verstanden?

Dann noch eine Frage...An meinen normalen Flugwiese, an der wir immer Elektro fliegen gibt es kein Grundstück in unserem Besitz. Starten tun wir aus der Hand bzw vom Feldweg. Fliegen dürfte ich da mit dem Rappen aber net starten/landen??? Dürfte ich mit einem Pseudo-Grundstück(und wenns 10²m sind :mrgreen: ) oder gepachtet dann Verbrenner fliegen?
Meine Kumpels sagen, dass sie schon vor 20 Jahren dort Verbrenner geflogen sind.....Aber obs legal war....

Hab extra letzten Monat ne Rechtsschutz abgeschlossen :oops: unter anderem wegen sowas...
NEIN MANN....ICH WILL NOCH NICHT GEHN.....LASS MICH NOCH EIN BISSCHEN FLIEGEN!!!!!
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ER Corvulus
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#62 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von ER Corvulus »

Solange man unter 5Kg Modellgewicht bleibt, V-helis ab 1,5km, keine Flugverbotszone usw gilt:
Man braucht man beim Wildfliegn nicht die Genehmigung des Grundstücks-Eigentümers zum Starten/landen/fliegen sondern zum Betreten des Grundstücks. Diese Genehmigung ist bei öffentlichen Strassen/Wegen (und meistens auch Feldwegen, gibt aber auch welche, die dem Bauern gehören! ) immer gegeben. Eine explizite "Aufstiegserlaubnis" braucht man erst ab 5Kg Modellgewicht - und die erteilt nicht der Grundstückseigentümer sondern Landratsamt/Luftfahrtbehörde (ggf mit Auflagen)

Deshalb darf man natürlich noch lange nicht mit dem Auto drauf fahren wenn so runde schilder da stehen.
Den Weg zum starten/landen benutzen auch nur, wenn man dabei niemend in Gefahr bringt usw.

Grüsse Wolfgang
guido.g
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#63 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von guido.g »

ich muß mich mal einklinken.
Ich Fliege im Lanschaftsschutzgebiet (kein Naturschutz), es eine normale Wiese wo nicht ausser Stroh ist. Ein Förster oder so etwas hat mich vertrieben mit dem Hinnweis das es Verboten ist dort zu fliegen auch mit genemigung des Besitzers. Es heißt doch man darf dort nur die Lndschaft nicht verändern das macht man beim Fliegen doch nicht.

Gruß guido.g
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echo.zulu
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#64 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von echo.zulu »

Hallo Guido.
Das kommt darauf an, weshalb die Landschaft als schützenswert eingestuft wurde. Ich denke, dass Du darüber Informationen beim zuständigen Umweltamt oder auch dem Ordnungsamt bekommen müsstest. Es gibt leider ein Beispiel, wonach der Modellflug auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz verboten wurde, weil der Truppenübungsplatz nach Schließung zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.
scrat
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#65 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von scrat »

Also ich habe schon von einem Berliner gehört, der von seinem eigenem Grundstück aus, aber halt ein bisschen nah an Regierungsgebäuden gestartet ist. Er hatte recht erregten Besuch vom BGS, äh Bundespolizei.
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ER Corvulus
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#66 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von ER Corvulus »

was aber nicht mit der fehlenden/nicht notwendigen Aufstiegserlaubsnis, sondern mit ner generellen FlugverbotsZone (ja eher eigentlich nur für Manntragende und terroristische Modelle) in/um Bärlin zu tun hat.

Grüsse Wolfgang
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echo.zulu
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#67 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von echo.zulu »

Ja die bösen Modellflieger. Alles heimliche Terroristen. ;)

Ganz ehrlich, da lob ich mir den Flugbetrieb im Verein. Da muss man sich um solche Kleinigkeiten gar nicht kümmern, bzw. andere kümmern sich darum.
(so ein Mist, jetzt muss ich mich doch wieder darum kümmern. Hätte ich mich bloß nicht wählen lassen.)
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ChainMan
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#68 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von ChainMan »

da fällt mir eine geschichte dazu ein die ich vor kurzem von einem erzählt bekommen habe..

bei mir hier in der gegend gibts scho ewig eine kleine interessengemeinschaft (helis und flächen) und die fliegt seit zich jahren nähe einer deutschen kaserne.
vor ein paar jahren wurde aber das ursprünglich feld zu einem see und sie mussten weiter zu kaserene wandern. an einem tag wo recht viele da waren zum fliegen, standen auf einmal die feldjäger und die polizei da. die haben dann alles beschlagnahmt und meinten es wurde in den flugverkehr eingegriffen - mit dem grund es hätte sich ein pilot im anflug über ein klitzern in der luft beschwerd bzw sich dadurch gestört gefühlt. das ganze ging dann vor gericht wurde aber dann fallen gelassen wegen gering fügigkeit und alle habe nach langen warten ihre sachen wieder bekommen. sie haben zwar immer noch ihren platz dort aber nun müssen sie sich an und abmelden bei dem tower ums eck.. so von wege.. hey hier is XY ich starte nun mit meinem modellheli nicht erschrecken :bounce:

ich fliege seit dem weit weit weg von der kaserne.. kein bock das mein heli dann auch beschlagnahmt wird und das vor gericht geht usw..
Nach dem ich Legastheniker bin können Rechreib- und Gramtikfehler vor kommen.

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ER Corvulus
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#69 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von ER Corvulus »

Kaserne ist aber eher <> Flughafen?

fällt unter das, was harald gepostet hat ... in dem anderen fred um das Thema

naja, das rund um Flughäfen ne verbotszone von (glaube ich) 2km besteht, ist aber bekannt. Da gibts (auch online) Karten von der Luftfahrtbehörde zum nachgucken.
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tracer
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#70 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von tracer »

ER Corvulus hat geschrieben:Kaserne ist aber eher <> Flughafen?
Die meisten Kasernen haben aber einen Hubschrauberlandeplatz.
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brenner
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#71 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von brenner »

ER Corvulus hat geschrieben:Da gibts (auch online) Karten von der Luftfahrtbehörde zum nachgucken.
Da ich seit kurzen immer etwas höher gehe habe ich mir die Karten mal rausgesucht. Gerade rings um Großstädten muss man anscheinend viel drauf achten und wird bei Höhenflügen stark eingeschränkt.
Viele Grüße (ausser an Einen), Stefan.

Aktueller Flugpark:
-Robbe Arcus Sport Standardausstattung, 4S LiFePo4 2300mAh & 4S LiPo 3000mAh ---> muss repariert werden
-Walkera HM 5G6-1 (Alu & 2,4Ghz) ---> fliegt, nur nicht mehr schön
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#72 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von ChainMan »

Kaserne ist aber eher <> Flughafen?
In dieser kaserne ist kein flugplatz der nächste bzw die nächste kaserne mit einem flugplatz ist etwa 10-15 km weg.
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#73 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Evo2racer »

Uns haben sie unseren Platz weggenommen weil sich bauern beschwert haben. (ca 14 Jahre her,war ich noch nicht dabei) Seitdem sind wir vermutlich das einigste Modellflugverein ohne Vereinsgelände....nichtmal in die große Sporthalle dürfen wir.... :cry: Scheiß Bürgermeister! :twisted:
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#74 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von echo.zulu »

Da hilft wirklich nur eine sorgfältige Suche. Wenn ihr was gefunden habt, dann gründlich die Gesetze studieren. Wenn ihr dann eine Genehmigung habt, dann kann man euch die nicht so ohne weiteres entziehen.
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#75 Re: Fliegen an nicht explizit dafür freigegebenen Orten möglich?

Beitrag von Evo2racer »

Meine Kollegen meinen ja, dass die Gemeinde verpflichtet ist, den platzgebundenen Vereinen einen Platz zu stellen...Kann aber auch nur das berühmte gefährlche Halbwissen sein!
Wobei ein Fussball oder Handballverein ohne Probleme in die Halle darf...
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